Immobilienbewertung

Ratgeber Immobilie in der Scheidung

A1 Abendschein Immobilien - Immobilie in der Scheidung

Wenn es zu einer Scheidung kommt, müssen viele wichtige Dinge geklärt werden. Gerade wenn eine gemeinsame Immobilie vorhanden ist, können schnell einige Fragen aufkommen. Wem steht was zu? Gibt es Dinge, die man sich weiterhin teilt? Soll die Scheidungsimmobilie verkauft, vermietet oder doch behalten werden?

Wir von A1 Abendschein Immobilien sind Ihre erfahrenen Ansprechpartner für jegliche Fragen rund um das Thema Scheidung und Immobilien. Mit unserer Hilfe gelingt es Ihnen eine bestmögliche Entscheidung bezüglich Ihres Hauses oder ihrer Wohnung zu treffen.

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Welche Möglichkeiten haben Sie?

Eine Scheidung ist meist eine große emotionale Belastung. Eine der mitunter wichtigsten Fragen dabei ist die nach der gemeinsamen Immobilie. Um Streitigkeiten und Unstimmigkeiten zu vermeiden, ist es sinnvoll, sich dabei Unterstützung zu holen. Wir von A1 Abendschein Immobilien zeigen Ihnen folgend Ihre Möglichkeiten auf, die Sie mit Ihrer Immobilie in der Scheidung haben:

Scheidungsimmobilie verkaufen

Eine Ihrer Möglichkeiten ist es, Ihre Immobilie zu verkaufen und sich den Gewinn untereinander aufzuteilen. Damit lässt sich für alle Parteien ein möglicher Neuanfang gut stemmen.

Sie sollten dabei beachten, wem das Haus gehört und ob auf diesem noch ein Hauskredit läuft. Sind beide Parteien eingetragene Eigentümer kann der Gewinn unter beiden fair aufgeteilt werden, andernfalls gehört dem Eingetragenen die Immobilie allein und somit auch der Gewinn.

Da solch eine Entscheidung oft nicht leicht fällt und mit einem Verkauf viele Fragen aufkommen können, sollten Sie sich von uns beraten lassen. Wir sind Ihr kompetenter Ansprechpartner. Vereinbaren Sie gleich hier Ihren unverbindlichen und kostenlosen Beratungstermin.

Vermietung der Immobilie

Als Eigentümer können Sie darüber entscheiden, Ihre Immobilie in Ihrem Besitz zu lassen und sie gemeinsam zu vermieten.

Da diese Möglichkeit oft mit viel Aufwand verbunden ist, kann es hierbei schnell zu Konflikten und Streitigkeiten kommen. Sie sollten hierbei also abwägen, ob Sie sich dafür in der Lage fühlen und ob das Verhältnis untereinander dafür harmonisch genug ist. Das Positive an dieser Option ist, dass sie später einmal die Möglichkeit haben Ihre Immobilie, zum Beispiel an Ihre Kinder weiterzugeben.

Gleichzeitig geht man als Vermieter viele Pflichten ein und muss einige Dinge beachten. Mehr dazu finden Sie hier. Wir von A1 Abendschein Immobilien wissen um diese Problematik und wollen Sie dabei unterstützen.

Ehepartner auszahlen & wohnen bleiben

Eine Ihrer Optionen ist es, Ihren Ehepartner auszubezahlen und selbst im Haus wohnen zu bleiben. Dabei verliert die ausgezahlte Person den Anspruch auf das Haus oder die Wohnung, man umgeht jedoch den großen Aufwand eines Verkaufes oder einer Vermietung. Gerade wenn schulpflichtige Kinder involviert sind, ist dies eine ratsame Möglichkeit.

Immobilie auf die Kinder übertragen

Im Falle eines Streites bei dem keine Einigung gefunden werden kann, ist es eine gute Option, die Immobilie an gemeinsame Kinder zu übertragen. So weiß man sein Eigenheim in guten Händen und kann den Aufwand eines Verkaufs oder einer Vermietung umgehen. Die Immobilie wird hierbei als Vorschuss auf eine mögliche Erbschaft ausgewiesen. Bei minderjährigen Kindern ist es wichtig, dass das Vormundschaftsgericht seine Zustimmung erklärt. Gerade bei Kindern muss man beachten, dass hiermit eine große Verantwortung und damit auch Belastung einhergehen kann. Diese Option sollte also von beiden Eheleuten bestens durchdacht werden.

Teilungsversteigerung

Eine Teilungsversteigerung ist zwar eine weitere Option, sollte allerdings erst im Zweifelsfall genutzt werden, wenn keine der bisher genannten Möglichkeiten in Frage kommt. Hierbei handelt es sich nämlich nicht um einen normalen Verkauf, sondern um eine Zwangsversteigerung, bei der die Verkaufserlöse demnach sehr viel geringer aussehen. Die Immobilie geht schließlich an den Höchstbietenden und der Erlös wird unter den Eigentümern aufgeteilt. Die Teilungsversteigerung kann einfach von einem der Ehegatten beantragt werden. Der Miteigentümer hat danach zwei Wochen Zeit Einwand zu erheben, ansonsten wird die Immobilie an die Öffentlichkeit versteigert.

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Unser Rundum-Service zur Immobilie in der Scheidung

Sie befinden sich in einer Scheidung und Ihre Nerven liegen bereits blank? Die Entscheidung, was mit der gemeinsamen Immobilie passiert, kostet oft viel Energie und bedarf einem großen Aufwand. Wichtig ist es für Sie, sich dabei Unterstützung zu holen. Mit uns von A1 Abendschein Immobilien haben Sie einen regionalen, zuverlässigen und kompetenten Ansprechpartner an Ihrer Seite. Gemeinsam können wir das bestmögliche für Sie herausholen.

Dabei profitieren Sie von:

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