Immobilienbewertung

Ratgeber Immobilie in der Scheidung

A1 Abendschein Immobilien - Immobilie in der Scheidung

Wenn es zu einer Scheidung kommt, müssen viele wichtige Dinge geklärt werden. Gerade wenn eine gemeinsame Immobilie vorhanden ist, können schnell einige Fragen aufkommen. Wem steht was zu? Gibt es Dinge, die man sich weiterhin teilt? Soll die Scheidungsimmobilie verkauft, vermietet oder doch behalten werden?

Wir von A1 Abendschein Immobilien sind Ihre erfahrenen Ansprechpartner für jegliche Fragen rund um das Thema Scheidung und Immobilien. Mit unserer Hilfe gelingt es Ihnen eine bestmögliche Entscheidung bezüglich Ihres Hauses oder ihrer Wohnung zu treffen.

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Welche Möglichkeiten haben Sie?

Eine Scheidung ist meist eine große emotionale Belastung. Eine der mitunter wichtigsten Fragen dabei ist die nach der gemeinsamen Immobilie. Um Streitigkeiten und Unstimmigkeiten zu vermeiden, ist es sinnvoll, sich dabei Unterstützung zu holen. Wir von A1 Abendschein Immobilien zeigen Ihnen folgend Ihre Möglichkeiten auf, die Sie mit Ihrer Immobilie in der Scheidung haben:

Scheidungsimmobilie verkaufen

Eine Ihrer Möglichkeiten ist es, Ihre Immobilie zu verkaufen und sich den Gewinn untereinander aufzuteilen. Damit lässt sich für alle Parteien ein möglicher Neuanfang gut stemmen.

Sie sollten dabei beachten, wem das Haus gehört und ob auf diesem noch ein Hauskredit läuft. Sind beide Parteien eingetragene Eigentümer kann der Gewinn unter beiden fair aufgeteilt werden, andernfalls gehört dem Eingetragenen die Immobilie allein und somit auch der Gewinn.

Da solch eine Entscheidung oft nicht leicht fällt und mit einem Verkauf viele Fragen aufkommen können, sollten Sie sich von uns beraten lassen. Wir sind Ihr kompetenter Ansprechpartner. Vereinbaren Sie gleich hier Ihren unverbindlichen und kostenlosen Beratungstermin.

Vermietung der Immobilie

Als Eigentümer können Sie darüber entscheiden, Ihre Immobilie in Ihrem Besitz zu lassen und sie gemeinsam zu vermieten.

Da diese Möglichkeit oft mit viel Aufwand verbunden ist, kann es hierbei schnell zu Konflikten und Streitigkeiten kommen. Sie sollten hierbei also abwägen, ob Sie sich dafür in der Lage fühlen und ob das Verhältnis untereinander dafür harmonisch genug ist. Das Positive an dieser Option ist, dass sie später einmal die Möglichkeit haben Ihre Immobilie, zum Beispiel an Ihre Kinder weiterzugeben.

Gleichzeitig geht man als Vermieter viele Pflichten ein und muss einige Dinge beachten. Mehr dazu finden Sie hier. Wir von A1 Abendschein Immobilien wissen um diese Problematik und wollen Sie dabei unterstützen.

Ehepartner auszahlen & wohnen bleiben

Eine Ihrer Optionen ist es, Ihren Ehepartner auszubezahlen und selbst im Haus wohnen zu bleiben. Dabei verliert die ausgezahlte Person den Anspruch auf das Haus oder die Wohnung, man umgeht jedoch den großen Aufwand eines Verkaufes oder einer Vermietung. Gerade wenn schulpflichtige Kinder involviert sind, ist dies eine ratsame Möglichkeit.

Immobilie auf die Kinder übertragen

Im Falle eines Streites bei dem keine Einigung gefunden werden kann, ist es eine gute Option, die Immobilie an gemeinsame Kinder zu übertragen. So weiß man sein Eigenheim in guten Händen und kann den Aufwand eines Verkaufs oder einer Vermietung umgehen. Die Immobilie wird hierbei als Vorschuss auf eine mögliche Erbschaft ausgewiesen. Bei minderjährigen Kindern ist es wichtig, dass das Vormundschaftsgericht seine Zustimmung erklärt. Gerade bei Kindern muss man beachten, dass hiermit eine große Verantwortung und damit auch Belastung einhergehen kann. Diese Option sollte also von beiden Eheleuten bestens durchdacht werden.

Teilungsversteigerung

Eine Teilungsversteigerung ist zwar eine weitere Option, sollte allerdings erst im Zweifelsfall genutzt werden, wenn keine der bisher genannten Möglichkeiten in Frage kommt. Hierbei handelt es sich nämlich nicht um einen normalen Verkauf, sondern um eine Zwangsversteigerung, bei der die Verkaufserlöse demnach sehr viel geringer aussehen. Die Immobilie geht schließlich an den Höchstbietenden und der Erlös wird unter den Eigentümern aufgeteilt. Die Teilungsversteigerung kann einfach von einem der Ehegatten beantragt werden. Der Miteigentümer hat danach zwei Wochen Zeit Einwand zu erheben, ansonsten wird die Immobilie an die Öffentlichkeit versteigert.

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Unser Rundum-Service zur Immobilie in der Scheidung

Sie befinden sich in einer Scheidung und Ihre Nerven liegen bereits blank? Die Entscheidung, was mit der gemeinsamen Immobilie passiert, kostet oft viel Energie und bedarf einem großen Aufwand. Wichtig ist es für Sie, sich dabei Unterstützung zu holen. Mit uns von A1 Abendschein Immobilien haben Sie einen regionalen, zuverlässigen und kompetenten Ansprechpartner an Ihrer Seite. Gemeinsam können wir das bestmögliche für Sie herausholen.

Dabei profitieren Sie von:

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Als erster und aktuell einziger Immobilienmakler für Wohnimmobilien  und Gewerbeimmobilien hat A1 Abendschein Immobilien, eine Marke der Muhlert Immobilien GmbH seine sämtlichen Prozesse rund um den  Immobilienerwerb und Immobilienverkauf sowie sein internes  Qualitätsmanagementsystem vom TÜV Süd nach den höchsten Normen der ISO  9001:2008 prüfen und auditieren lassen und erhielt das TÜV Zertifikat  ohne Beanstandung.

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FAQ - Immobilie in der Scheidung

Was passiert mit geerbten Immobilien bei einer Scheidung?

Eine geerbte Immobilie gehört rechtlich nur dem Erben. Dementsprechend hat der Ehepartner keinen Anspruch auf sie oder einen Zugewinnausgleichs von ihr. Sollte der Ehepartner jedoch in die Immobilie investiert haben, wie Renovationen oder Umbauten, kann dies im Zugewinnausgleich berücksichtigt werden. Falls beide Ehepartner durch ein Testament als Erben einer Immobilie festgelegt wurden, haben beide Anspruch auf das festgelegte Erbe. In diesem Fall bilden sie trotz Scheidung eine Erbengemeinschaft und müssen die entsprechenden Vorgaben einhalten. Was dabei zu beachten ist, können Sie in unserem Ratgeber zum Erbe nachlesen.

Wie funktioniert die Realteilung von Immobilien bei einer Scheidung?

Bei dieser Aufteilung bleibt die Immobilie im Besitz der Ehepartner. Dafür wird die Immobilie bewertet und je nach Vermögensanteilen der Partner zwischen ihnen aufgeteilt. Diese Teilung erfordert meist einen komplexen Prozess, bei dem Anwälte, Gericht und Gutachter involviert werden. Eine Realteilung kann Instandhaltungsmaßnahmen und einen späteren Verkauf erschweren. Wer die Immobilie nutzt und wie müssen die Ehepartner selbst festlegen. Diese Aufteilung wird z.B. von Eltern genutzt, die sich dafür entscheiden, ihre Kinder nach dem Nestmodell zu versorgen. Hierbei können die Kinder dauerhaft in der Immobilie leben und die Eltern versorgen sie wechselweise.

Wie lange nach der Scheidung kann man einen Zugewinnausgleich bekommen?

Der Anspruch auf einen Zugewinnausgleich verjährt nach drei Jahren. Voraussetzung dafür ist, dass beide Partner durch einen Scheidungsbeschluss in Kenntnis der Zahlung gesetzt wurden. Die Frist beginnt am Ende des Jahres, in dem die Scheidung rechtskräftig wird. Der Zugewinnausgleich ist zu zahlen, sobald der Güterstand beendet ist. Also wenn der Scheidungsbeschluss rechtskräftig gemacht wurde. Wenn die Zahlung als unzumutbar für einen Ehepartner gewertet wird, wird eine Stundung festgelegt. Die Zahlungsfrist wird im Falle einer Stundung um die Länge dieser erweitert. Wenn z.B. die Scheidung im Juni 2021 rechtlich vollzogen wurde und die Zahlung eine zweijährige Stundung erhielt, muss der Zugewinnausgleich erst bis zum 31.12.2026 gezahlt werden.

Wie wird das Vermögen beim Zugewinnausgleich nach einer Scheidung verglichen?

Wie der Name andeutet, wird der Gewinn im Vergleich zum Anfangsvermögen bei der Eheschließung betrachtet. Der Ausgleich wird daraus berechnet, wie hoch der Unterschied des Gewinns der Ehepartner ist. Die Partei, die einen geringeren Gewinn hatte, erhält die Hälfte der Differenz zwischen den Gewinnen beider.

Als Beispiel nehmen wir Ehepartner A und B. A hatte am Anfang der Ehe 15.000 Euro, B hatte 20.000 Euro . A hatte bei der Zustellung des Scheidungsantrags 55.000 Euro, B 30.000 Euro. Also hat A 40.000 Euro und B 10.000 Euro dazu verdient. Die Differenz zwischen den Gewinnen beträgt 30.000 Euro. Da B weniger Gewinn hatte, erhält B die Hälfte dieses Betrags, also einen Zugewinnausgleich von 15.000 Euro.

Wie werden Immobilien bei einer Scheidung bewertet?

Im Fall einer Scheidung kann eine Immobilie wie auch im Normalfall von einem Immobilienmakler oder anderweitig qualifizierten Person bewertet werden. Für rechtliche Verfahren wird nur der Verkehrswert verlangt, der als objektives Maß für Immobilien angesehen wird. Wenn man die Immobilie verkaufen will, kann ein Makler einen realistischen Verkaufspreis berechnen, der dem Verkehrswert nicht entsprechen muss. Dabei können persönliche Interessen berücksichtigt werden, wie der Verkauf an Erben. Wenn die Immobilie beiden Partnern zusteht, ist es wichtig, sich zu einigen, wie sie verwertet wird. Wenn es zu keiner Einigung kommt, kommt es sonst zur Teilungsversteigerung, bei der man nicht die Vertragsgrundlagen festlegen kann.

Was passiert mit einem nicht abbezahlten Haus bei einer Scheidung?

Die Haftung für den Kredit des Hauses übernimmt die Person, die den Kreditvertrag unterschrieben hat. Wenn beide Partner auf dem Vertrag stehen, gilt dieser für beide, trotz Scheidung. Auch wenn in diesem Fall nur eine Person die Immobilie nutzt, haften beide. Es ist in Absprache mit der Bank teilweise möglich, den Vertrag auf eine Person zu übertragen, wenn beide Partner dem zustimmen. Die Kreditrate kann auch von den Unterhaltszahlungen abgezogen werden. Wenn die Zahlung der Immobilie aufgrund von Unstimmigkeiten nicht zu regeln ist, bietet sich der Verkauf an. Je nachdem, wie lange die Immobilie im Besitz war, gilt es Verschiedenes zu beachten.

Wie kann ich mein Haus nach einer Scheidung übernehmen?

Um das Eigenheim nach der Scheidung zu übernehmen, kann man den Ehepartner auszahlen. Sofern die Immobilie rechtmäßig beiden zusteht, können sich die Ehepartner darauf einigen, die Immobilie zu überschreiben. Dafür ist die Zahlung einer Abfindung notwendig. Diese berechnet sich aus der Hälfte des aktuellen Wertes der Immobilie abzüglich des Kredits. Also z.B. eine Immobilie, die 600.000 Euro wert ist und eine Restschuld von 200.000 Euro hat, erfordert eine Auszahlung von 200.000 Euro an den Ehepartner. Wenn man Kinder hat, sollte man auch vorher festlegen, nach welchem Modell man sie versorgen will. Der alleinige Besitz der Immobilie eignet sich z.B. mehr für das Residenzmodell.

Kann ich mein Haus vor der Scheidung verkaufen?

Solange Sie sich in einem Eheverhältnis befinden, wird die Zustimmung Ihres Partners benötigt, wenn die Immobilie circa 90 Prozent Ihres Vermögens ausmacht. Wenn beide Partner Miteigentümer der Immobilie sind, kann der andere vor und nach der Scheidung den Verkauf verweigern. In diesem Fall müsste der Verkauf über eine Teilungsversteigerung herbeigeführt werden. Wenn man die Immobilie verkaufen kann, gibt es weiteres zu beachten. Falls nachgewiesen werden kann, dass die Immobilie unterhalb des Verkehrswert verkauft wurde, um den Zugewinnausgleich zu benachteiligen, muss man mit Konsequenzen rechnen. Auch kann die Spekulationssteuer auf das Haus bei einem vorzeitigen Verkauf den Gewinn deutlich einschränken.

Weiterführende Links

Ratgeber

How to: Baufinanzierung

Erfahren Sie in unserem Ratgeber, wie Sie bei Ihrer Baufinanzierung optimal vorgehen, welche Schritte wichtig sind und worauf Sie besonders achten sollten.

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Übersicht

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Immobilienwissen

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Was geschieht mit der gemeinsam erworbenen oder gebauten Immobilie im bei einer Scheidung? In diesen Fällen gibt es sowohl bei Wohnungen als auch Häusern einige Punkte zu beachten. Im Video finden Sie ausführliche Informationen hierzu.