Schnellkontakt

Immobilienbewertung

Erfolgreich Ihre Immobilie vermieten: Ein Praxisleitfaden für Vermieter

Junges, glückliches Paar bei der Schlüsselübergabe.

Sie möchten Ihre Immobilie vermieten? – Jetzt könnte der ideale Zeitpunkt dafür sein. Die hohe Anzahl an Wohnungssuchenden, vor allem in den Großstädten, bringt Sie als Vermieter in die vorteilhafte Lage, aus einer großen Anzahl an Bewerbern auszuwählen. Diese Dynamik ermöglicht es Ihnen, nicht nur eine breite Auswahl zu haben, sondern auch die Möglichkeit, den besten Mieter für Ihre Immobilie auszuwählen. Eine gezielte und sorgfältige Auswahl des idealen Mieters ist entscheidend, um eine langfristige, harmonische und finanziell sichere Mietbeziehung zu etablieren.

Der Auswahlprozess spielt hierbei eine zentrale Rolle, da er sicherstellen sollte, dass Ihre Immobilie an vertrauenswürdige und zuverlässige Personen vermietet wird. Es geht nicht nur darum, die finanzielle Leistungsfähigkeit der potenziellen Mieter zu prüfen, sondern auch um eine gründliche Analyse ihrer Mietgeschichte und persönlichen Zuverlässigkeit.

Mit unseren Tipps für Vermieter bereiten wir Sie umfassend auf alles Wichtige vor, das bei der Vermietung Ihrer Immobilie zu beachten ist.

Effektive Mieterauswahl - Wesentliche Aspkete für eine erfogreiche Auswahl Ihres zukünftigen Mieters

Wenn Sie Ihre Immobilie vermieten ist vor Vertragsabschluss eine genaue Überprüfung der Interessenten von besonders großer Bedeutung, um Unstimmigkeiten und Zahlungsausfälle vorzubeugen. Unsere Tipps für Vermieter helfen bei der Suche nach dem passenden Mieter.

Finanzielle Stabilität und nachgewiesene Zahlungsfähigkeit der Interessenten

Um regelmäßige Mieteinnahmen zu generieren, ist es bei der Vermietung Ihrer Immobilie besonders wichtig, die Zahlungsfähigkeit der Interessenten genauer unter die Lupe zu nehmen. Folgende Faktoren können dabei Aufschluss über die Liquidität der Bewerber geben:

  • Ein zuverlässiges und regelmäßiges Einkommen als Grundvoraussetzung: Lassen Sie sich einen Nachweis über ein regelmäßiges und zuverlässiges Einkommen vorlegen, das ausreicht, um die monatliche Miete zu decken. So stellen Sie bei der Vermietung Ihrer Immobilie sicher, dass die Zahlungsfähigkeit gewährleistet ist und minimieren das Risiko eines Zahlungsverzuges oder -ausfalls. 

  • Ein unbefristeter Arbeitsvertrag: Ein unbefristeter Arbeitsvertrag signalisiert eine stabile Zahlungsfähigit der Interessenten. Durch den Nachweis eines zeitlich unbegrenzten Anstellungsverhältnisses sichert, dass die Miete auch zukünftig gezahlt werden kann.

  • Bürgschaft der Eltern als Sicherheit: Bei Studierenden oder Interessenten ohne festem und regelmäßigem Einkommen, kann eine Bürgschaft beispielsweise durch die Eltern für Sicherheit bei der Vermietung Ihrer Immobilie sorgen

Berücksichtigung der Lebensverhältnisse der Interessenten für eine harmonische Beziehung innerhalb der Hausgemeinschaft

Wenn Sie Ihre Immobilie vermieten wollen, geht die Auswahl des richtigen Mieters weit über die bloße Sicherung regelmäßiger Mieteinnahmen hinaus – sie legt den Grundstein für eine harmonische und lebendige Wohngemeinschaft. Eine friedliche Wohnatmosphäre ist entscheidend, um die Lebensqualität der Bewohner zu steigern, die langfristige Werterhaltung Ihrer Immobilie zu fördern und Stabilität in den Mieteinnahmen zu gewährleisten. Wurde das Mietobjekt bisher vorwiegend eher an Studenten, Familien oder Renter vermietet? Eine Analyse der bisherigen Mietstruktur ermöglicht eine Mieterauswahl passend zur bestehenden Atmosphäre in der Immobilie.

Prüfung der Auswahlkriterien

Es wurde bereits aufgeführt, dass wenn Sie Ihre Immobilie vermieten möchten, die Sicherstellung fristgerechter Mietzahlungen und die Auswahl eines Mieters passend zur bestehenden Alters- und Sozialstruktur, eine bedeutende Rolle spielen. Die im folgenden aufgeführten Nachweise helfen Ihenen dabei, eine Überprüfung der Mietinteressenten durchzuführen:

  • Mieterselbstauskunft als Basis: Die von Mietinteressenten ausgefüllte Mieterselbstauskunft gibt Einblick in ihre wirtschaftliche und persönliche Situation, einschließlich Einkommen, Haushaltsgröße, Insolvenzverfahren sowie Informationen zu Haustieren und Musikinstrumenten. 

  • Kopie Personalausweis: Die Vorlage einer Kopie des Personalausweises gewährleistet eine zuverlässige Überprüfung der Identität der Mietinteressenten.

  • Einkommensnachweis und Arbeitsvertrag: Einkommensnachweis und Arbeitsvertrag dienen der Verifizierung der finanziellen Situation und der Richtigkeit der Angaben in der Mieterselbstauskunft.

  • Bonitätsprüfung: Die Bonitätsprüfung über die Schufa oder ein Kreditinstitut bietet zusätzliche Sicherheit und kann direkt vom Vermieter beantragt oder vom Mietinteressenten vorgelegt werden.

  • Mietschuldenfreiheitsbescheinigung: Dabei handelt es sich um eine Bestätigung über die pünkliche Mietenzahlung des Mietineressenten durch den vorherigen Vermieter, welche Aufschluss über die Zahlungsmoral gibt. Dabei ist allerdings zu berücksichtigen, dass ehemalige Vermieter nicht zu einer Ausstellung der Mietschuldenfreiheitsbescheinigung verpflichtet werden können und Mietinteressenten aufgrund dessen einer Nachweisaufforderung ggf. nicht nachkommen können (BGH VIII ZR 238/08).

  • Kaution nach gesetzlichen Vorgaben: Die Forderung einer Kaution dient als finanzielle Sicherheit im Falle von Schäden oder Mietrückständen. Dabei ist der gesetzliche vorgeschriebene Höchstsatz (BGB, §551) von drei Nettokaltmieten zu berücksichtigen.

  • Gegebenenfalls Bürgschaft: Die Einreichung einer Bürgschaft durch finanzkräftige Bürgen, insbesondere für Mietinteressenten ohne eigenes Einkommen wie Studierende, bietet eine zusätzliche Sicherheitsmaßnahme. Im Falle eines Zahlungsausfalles verpflichtet sich dabei der Schuldner für das Begleichen von Mietrückständen oder entstandenen Schäden. Bei der Forderung einer Bürgschaft ist allerdings zu berücksichtigen, dass ein zusätzliches Verlangen einer Kaution nicht rechtens ist – lediglich auf freiwilliger Basis vonseiten des Mietinteressenten.

  • Persönliches, offenes Gespräch: Zusätzlich zur formalen Überprüfung des Bewerbers, ist es wichtig sich in einem Gespräche einen persönlichen Eindruck bezüglich Sympathie, Zuverlässigkeit und Harmonie zu verschaffen. 

Vermeiden Sie diese Fehler

Um Ihre Immobilie vermieten zu können, ohne in ungewünschte Probleme zu geraten, sollten Sie folgende Fehler vermeiden:

  • Vermietung an Bekannte: Vermieten Sie nicht an Ihr engeres Umfeld wie Freunde, Familie oder Arbeitskollegen. Halten Sie das Mietverhältnis lieber auf sachlicher Ebene, um eigene Interessen besser eingrenzen und durchsetzen zu können.

  • Keine Zielgruppendefinition: Verhindern Sie eine Vermietung Ihrer Immobilie an den “Falschen” indem Sie vorab Zielgruppen definieren. So können Sie sich Bemühungen und Ressourcen einsparen, indem Vermarktungs-Maßnahmen effizient gestaltet werden. Zudem sparen Sie sich Zeit bei der Bewerberauswahl ein, da sich die Wahrscheinlichkeit erhöht, dass sich Mietinteressenten melden, die Ihren Vorstellungen eines geeignetes Vermieters entsprechen.

  • Vermietung auf Grundlage von Emotionen: Vermeiden Sie emotionale Entscheidungen bei der Vermietung Ihrer Immobilie, da so das Risiko besteht, wichtige Kriterien wie die finanzielle Situation zu übersehen. Treffen sie trotz Einbezug von Sympathie sachliche und kriterienbasierte Entscheidungen, um die Gefahr von Fehlentscheidungen zu minimeren.

  • Übertriebene Prüfung von Mietinteressenten: Wie bereits in oberen Ausführungen ausführlich betont, ist eine Überprüfung der Bewerber bei der Mieterauswahl von großer Bedeutung. Allerdings zählt hier: Übertreiben Sie es nicht. Ansonsten laufen Sie der Gefahr, potenzielle Bewerber zu vertreiben, was wiederum zu längeren Leerstehzeiten und finanziellen Verlusten führen kann.

  • Stellen nicht-zulässiger Fragen: Beachten Sie bei Fragestellungen an Mietinteressenten unbedingt die Datenschutzverordnung und das Antidiskriminierungsgesetz. Vermeiden Sie Fragen zur Religionszugehörigkeit, sexuellen Orientierung, zu Hobbys, Musikgeschmack, Krankheiten, Heiratsabsichten, Familienplanung, Parteizugehörigkeit oder Vorbestrafung

Junge Frau hält sich entsetzt die Hände vor den Mund als ihr ein Papier vorgelegt wird.

Immobilie vermieten mit A1 Abendschein

Die vielfältigen Überlegungen, die bei der Mieterauswahl zu berücksichtigen sind können zunächst überwältigend erscheinen. Bei A1 Abenschein verstehen wir die Komplexität dieses Prozesses und stehen Ihnen mit umfassender Kompetenz zur Seite. Entdecken Sie, wie wir Ihnen dabei helfen können, die besten Mieter für Ihre Immobilie zu finden.

Rechte und Pflichten von Vermietern bei der Vermietung

Selbst erfahrene Vermieter stehen immer wieder vor neuen Herausforderungen im komplexen Mietrecht. Wir geben Ihnen einen Überblck dazu, welche grundlegenden Rechte und Verpflichtungen Sie als Vermieter haben.

Verpflichtungen, denen Sie als Vermieter nachkommen müssen

Um erfolgreich und verantwortungsbewusst Vermietungsgeschäfte abzuwickeln, ist es entscheidend, die eigenen Pflichten als Vermieter genau zu kennen und umzusetzen. Stellen Sie durch unsere Tipps für Vermiter sicher, dass Ihre Vermietung auf einem stabilen Fundament steht und reibungslos abläuft:

Instandhaltungspflicht und Kostenverteilung

Gemäß BGB, §551 verpflichtet sich ein Vermieter dazu, die Mietsache in einem ertragsgemäßen Zustand zu überlassen und während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten. Dies beinhaltet die Instandhaltungspflicht, bei der der Vermieter für die Wartung von Wasser-, Strom- und Gasleitungen verantwortlich ist. Kosten für Reparaturen müssen durch den Vermieter getragen werden, außer es handelt sich um sonstige Instandhaltungsmaßnahmen, bei denen Mieter vertraglich festgelegte Anteile übernehmen können.

Beseitigung von Baumängeln und Schimmel

Der Vermieter ist zur Beseitigung von Baumängeln und Schimmeln verpflichtet, sofern nicht durch schuldenhaftes Verhalten der Vermieter Mängel entstanden sind.

Übernahme von Reparaturkosten

Reparaturkosten müssen vom Vermieter übernommen werden, und können nicht direkt vom Handwerker zum Mieter weitergeleitet werden.

Durchsetzung von Ruhezeiten

Die Einhaltung behördlich vorgeschriebener Ruhezeiten ist Pflicht und kann im Extremfall durch Kündigungen aufgrund "wichtiger Gründe" gemäß BGB, §543 durchgesetzt werden.

Sicherstellung betretbarer und verlassbarer Mietobjekte

Der Vermieter muss sicherstellen, dass das Mietobjekt sicher betreten und verlassen werden kann. Dies beinhaltet Aspekte wie ein beleuchtetes Treppenhaus und Reinigung von Zuwegen.

Verfügbarkeit einer funktionierenden Heizung

Die Sicherstellung der Verfügbarkeit einer Heizung während der Heizperiode und die Umrüstung der Zähler bis 01.01.2027 gehören ebenfalls zu den Verpflichtungen des Vermieters.

Nebenkostenabrechnung und Zahlungspflichten

Die Erstellung einer Nebenkostenabrechnung ist Pflicht und muss einmal jährlich erfolgen. Bei verspäteter Ausstellung wird der Vermieter von der Zahlungspflicht von Nachzahlungen befreit.

Gartenpflege und Kontrolle des Gemeinschaftseigentums

Die Pflege des Gartens und die Kontrolle des Gemeinschaftseigentums obliegen dem Vermieter. Kosten können an Mieter weitergeleitet werden, die den Garten nutzen.

Versteuerung der Mieteinnahmen

Die Versteuerung der Mieteinnahmen ist ebenfalls eine Verpflichtung des Vermieters. Dies beinhaltet die Offenlegung der Mieteinnahmen beim Finanzamt und die Versteuerung der Einkünfte.

Wohnungsgeberbestätigung zur meldebehördlichen Registrierung

Die Verpflichtung einer Wohnungsgeberbestätigung zur meldebehördlichen Registrierung des Mieters gemäß Bundesmeldegesetz, §19 gehört ebenfalls zu den Pflichten des Vermieters.

Ihre Rechte als Vermieter

Um das Eigentum des Vermieters zu schützen und getroffene Vereinbarungen erfolgreich umzusetzen, ist es entscheidend, die eigenen Rechte als vermietende Partei genau zu kennen. Unsere bewährten Tipps für Vermieter unterstützen Sie dabei, Ihre Interessen wirkungsvoll durchzusetzen.

Kündigungsrecht des Mietvertrages

Das Kündigungsrecht ermöglicht dem Vermieter, den Mietvertrag zu beenden, insbesondere bei ausbleibenden Mietzahlungen oder Vertragsverstößen.

Kaution

Zur Absicherung gegen Schäden am Mietobjekt oder ausbleibende Mietzahlungen darf eine Kaution in Höhe von drei Nettokaltmieten verlangt werden. Die Kaution ist zugunsten des Vermieters anzulegen, und Zinsen müssen bei Beendigung des Mietverhältnisses ausgezahlt werden.

Mieterhöhung

Gemäß BGB, §558 sind Mieterhöhungen nach 15 Monaten Mietzeit zum ortsüblichen Satz gestattet. Als Begründung dient der örtliche Mietspiegel.

Zahlung der Betriebskosten durch den Mieter

Die Zahlung der Betriebskosten durch den Mieter ist gestattet, wobei anfallende Kosten genau aufgeschlüsselt werden müssen.

Inrechnungstellung von Reparaturkosten

Bei schuldhafter Selbstverursachung von Schäden können Kosten zu 100% dem entsprechenden Mieter in Rechnung gestellt werden. Schönheitsreparaturen dürfen dem Mieter bei entsprechender Regelung im Mietvertrag anteilig bis zu einer festgesetzten Höchstgrenze in Rechnung gestellt werden.

Was Sie bei der Instandhaltung Ihrer Immobilie beachten sollten

Grundsätzlich gilt, wenn Sie Ihre Immobilie vermieten möchten, stehen Sie als Vermieter in der Pflicht, das Mietobjekt in dem vertraglich festgelegten Zustand zu halten, vertragswidrige Zustände gilt es zu beseitigen. Dies gilt allerdings nur für Gegenstände, die im Mietvertrag aufgeführt sind – für Objekte, die laut nicht Vertrag nicht zur Einheit gehören, sind vom Vermieter auf eigene Kosten zu reparieren.

Handwerker installiert Heizung.
Man im Arbeitsoverall nimmt Reparaturen an einer Heizung vor.
Kleinreparaturen

Unter Kleinreparaturen fallen typischerweise Reparaturen an Gegenständen des täglichen Gebrauchs, wie beispielsweise Wasserhähne, Lichtschalter oder Toilettenspülungen. Wichtig ist, dass diese Reparaturen aufgrund der normalen Abnutzung notwendig werden und nicht aufgrund größerer Schäden oder Mängel. Eine Kleinreparaturklausel im Mietvertrag kann Kosten bis zu einem festgelegten Höchstbetrag pro Reparaturfall und innerhalb eines Jahres dem Mieter zuweisen. Die Klausel muss jedoch klar definiert sein, um wirksam zu sein. Ohne eine solche Klausel liegt die Verantwortung für alle Reparaturen beim Vermieter. Zu beachten ist allerdings, dass ohne eine entsprechende Klausel, die Kosten durch den Vermieter selbst zu tragen sind.

Schönheitsreparaturen

Schönheitsreparaturen umfassen das Tapezieren, Anstreichen oder Kalken der Wände und Decken, das Streichen der Fußböden, Heizkörper einschließlich Heizrohre, der Innentüren, der Fenster und Außentüren von innen. Grundsätzlich liegt die Verantwortung für Kosten beim Vermieter, es sei denn, der Mietvertrag sieht eine wirksame Übertragung dieser Pflichten auf den Mieter vor.

Modernisierung

Modernisierungsmaßnahmen sind Eingriffe, die den Wohnwert der Immobilie steigern, beispielsweise durch energetische Sanierung, Schalldämmung oder Wasserspareinrichtungen. Ein Teil der Kosten kann bei entsprechender Regelung im Mietvertrag an den Mieter übertragen werden – einzuhalten ist dabei allerdings die gesetzlich vorgeschriebene Grenze von 8% der Jahresmiete (BGB, §559)

Instandsetzung

Instandsetzung beinhaltet die Reparatur oder den Austausch von Teilen der Immobilie, die durch Verschleiß oder Schäden unbrauchbar oder defekt geworden sind. Der Vermieter ist gemäß § 535, BGB für Anfallende Kosten selbst verantwortlich, es sei denn, der Mieter hat den Schaden fahrlässig oder vorsätzlich verursacht.

Kontaktieren Sie uns

Als erster und aktuell einziger Immobilienmakler für Wohnimmobilien  und Gewerbeimmobilien hat A1 Abendschein Immobilien, eine Marke der Muhlert Immobilien GmbH seine sämtlichen Prozesse rund um den  Immobilienerwerb und Immobilienverkauf sowie sein internes  Qualitätsmanagementsystem vom TÜV Süd nach den höchsten Normen der ISO  9001:2008 prüfen und auditieren lassen und erhielt das TÜV Zertifikat  ohne Beanstandung.

Wir freuen uns über Ihr Vertrauen und beweisen Ihnen gerne unsere Leistungsmöglichkeiten rund um Ihre Immobilie

Erwarten Sie das Beste.

form