Immobilienbewertung

Mehr Solar für Immobilien: Ein Überblick für Vermieter und Besitzer!

Mann mit Bauhelm steht vor Solar Panels

Mehr Energie aus Solar

Im Zuge der verstärkten Wahrnehmung von Nachhaltigkeit und erneuerbaren Energien gewinnt das Thema Solar zunehmend an Bedeutung. Solarenergie ist eine der saubersten und effizientesten Energiequellen und spielt daher eine zentrale Rolle bei den Bemühungen, die Klimaziele zu erreichen und den Übergang zu einer klimaneutralen Gesellschaft zu schaffen. Vor diesem Hintergrund wurden in Deutschland wichtige Schritte unternommen, um die Nutzung von Solar zu fördern und zu beschleunigen. Dazu gehört auch die Einführung der Solarpflicht, die bereits in mehreren Bundesländern umgesetzt wurde: 

Seit 2021 haben Bundesländer wie Baden-Württemberg, Bayern und Rheinland-Pfalz die Installation von Solaranlagen auf Neubauten und bei umfassenden Dachsanierungen zur Pflicht gemacht. Dies bezieht sich in der Regel auf Photovoltaikanlagen oder aber auch auf Solarthermie und zielt darauf ab, den Anteil der Solarenergie am gesamten Stromverbrauch erheblich zu steigern. So soll ein wesentlichen Beitrag zur Reduzierung der CO2-Emissionen zur Erreichung der Klimaneutralität bis 2045 geleistet werden. Um eine Unabhängigkeit von fossilen Brennstoffen zu verwirklichen soll der Bruttostromverbrauch aus erneuerbaren Energien, unter anderem aus Solar, von aktuell 46% bis 2030 auf 80% gesteigert werden.

Um diese Ziele erreichen zu können hat die Bundesregierung im April 2024 das Solarpaket 1 auf den Weg gebracht. Dieses umfangreiche Gesetzespaket ist darauf ausgerichtet, den Ausbau von Solar  in Deutschland massiv zu beschleunigen und bürokratische Hürden für die Installation von Solaranlagen abzubauen. Solarenergie soll damit noch attraktiver und zugänglicher für alle werden, sei es für private Haushalte, Gewerbebetriebe oder größere Solarfarmen.

Status Quo Solar: Wo ist die Pflicht bereits festgelegt?

Die Solarpflicht in Deutschland ist aktuell in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich geregelt. Die Umsetzung obliegt den Ländern wobei nochmal zwischen Regelungen für gewerbliche und private Gebäude differenziert wird: 

Für gewerbliche Neubauten und größere Sanierungen ist die Solarpflicht in vielen Bundesländern bereits etabliert oder geplant. Zum Beispiel gilt die Pflicht in Baden-Württemberg seit 2022, in Hamburg seit 2023 und in Rheinland-Pfalz seit 2023. Diese Regelungen verpflichten dazu, neue Gewerbebauten mit Solar auszustatten.

Auch für private Wohngebäude wird die Solarpflicht schrittweise eingeführt. In einigen Bundesländern müssen Neubauten und bei umfassenden Dachsanierungen bereits Solar installiert werden. In anderen Regionen ist die Pflicht zur Installation noch nichtverbindlich, es besteht jedoch häufig eine sogenannte "PV-ready"-Vorgabe. Das bedeutet, dass Neubauten so vorbereitet werden müssen, dass eine spätere Installation einer Solaranlage problemlos möglich ist. Die spezifischen Anforderungen und Zeitpläne variieren je nach Bundesland, aber der allgemeine Trend zeigt eine zunehmende Verbreitung der Solarpflicht auch im privaten Bereich. Beispielsweise in Baden-Württemberg gilt die Pflicht seit Mai 2022 für Neubauten und seit 2023 für Dachsanierungen wärend in Bayern ab 2025 eine Soll-Vorschrift in Kraft tritt, die Neubauten und sanierte Dächer betrifft. Im Gegensatz zu Baden-Würtemberg ist die Installation von Solar empfohlen, aber nicht zwingend.

Solar in Rheinland-Pfalz – Aktuelle Regelungen und Pflichten

Auch in Rheinland-Pfalz gilt seit 2023 eine Photovoltaik-Pflicht für gewerbliche Neubauten mit einer Fläche von mehr als 100 Quadratmetern Nutzungsfläche sowie für Parkplätze ab 50 Stellplätzen. Laut Gesetz müssen mindestens 60 Prozent der geeigneten Flächen für die Installation von Photovoltaikanlagen genutzt werden. 

Zudem ist seit 2024 ebenfalls eine Regelung für Neubauten oder Dachsanierungen wirksam: Neue Wohngebäude mit einem Bauantrag ab dem 01.01.2024 unterliegen der Auflage “PV-ready” gebaut zu werden. Das bedeutet, dass sie so vorbereitet sein müssen, dass eine Photovoltaikanlage problemlos nachgerüstet werden kann. Diese Auflagen stellen sicher, dass auch im Wohnsektor der Weg für eine zügige und effiziente Nutzung von Energie, gewonnen aus Solar, geebnet wird​. Ausgenommen von der Regelung werden unterirrdische Bauten, Traglufthallen, temoräre Gebäude mit einer Nutzungsdauer von bis zu zwei Jahren und einige weitere Geäudearten. Weitere Informationen und Details zur Solarpflicht in Rheinland-Pfalz können im Landessolargesetz eingesehen werden.

Hausdach mit Solar Panels darauf

Solar 2024 – die wichtigsten Änderungen und Planungstipps für Photovoltaikanlagen

Solarpaket 1 – das sind die wichtigsten Änderungen

Rheinland-Pfalz nimmt beim Ausbau beim Thema Solar eine Vorreiterrolle ein. Mit dem neuen Solarpaket 1, das 2024 bundesweit eingeführt wurde, wird dieser Kurs weiter gestärkt. Durch das Gesetz vorgenommene Änderungen zielen darauf ab, die Wirtschaftlichkeit von Photovoltaikanlagen zu verbessern und den administrativen Aufwand für deren Installation und Betrieb zu reduzieren. Die wichtigsten Änderungen umfassen:

Erhöhung der Einspeisevergütung für größere Anlagen

Für Photovoltaikanlagen auf Gewerbedächern ab einer Leistung von 40 kW wurde die Einspeisevergütung um 1,5 ct/kWh angehoben. Diese Anpassung ist eine direkte Reaktion auf die gestiegenen Bau- und Kapitalkosten und soll sicherstellen, dass größere Projekte mit Solar weiterhin wirtschaftlich attraktiv bleiben​.

Vereinfachung bei der Direktvermarktung

Das Solarpaket 1 beinhaltet eine wesentliche Vereinfachung bei der Direktvermarktung von Strom aus Solar. Anlagenbetreiber mit einer Leistung bis 200 kW können ihre überschüssige Energie nun direkt an Netzbetreiber abgeben, ohne die bisherigen, komplexen Anforderungen der Direktvermarktung erfüllen zu müssen. Dies erleichtert insbesondere die Vermarktung des überschüssigen Stroms für Anlagen mit hohem Eigenverbrauch.

Gelockerte Zertifizierungspflichten

Die Zertifizierungspflichten für Photovoltaikanlagen wurden für Anlagen bis 500 kW deutlich gelockert. Bisher erforderliche, aufwändige Zertifizierungen entfallen, was den Installationsprozess beschleunigt und den administrativen Aufwand für Betreiber reduziert​.

Erleichterungen bei der Netzanbindung und Speicherförderung

Das Solarpaket 1 fördert zudem den Ausbau von Stromspeichern und erleichtert die Netzanbindung neuer Anlagen. Diese Maßnahmen sollen dazu beitragen, die Effizienz der Nutzung von Solar zu erhöhen und die Versorgungssicherheit zu verbessern​.

Auch wenn private Neubauten in Rheinland-Pfalz erst ab 2024 nur "PV-ready" sein müssen, kann es für Immobilienbesitzer bereits jetzt sinnvoll sein, in Photovoltaikanlagen zu investieren. Mithilfe der Neuerungen im Solarpaket 1, wie der erhöhten Einspeisevergütung für größere Anlagen und den erleichterten Anmeldeverfahren für kleinere PV-Systeme, wird die Investition in Solarenergie attraktiver und wirtschaftlich lohnender.

Hand hält Glühbirne vor Solar Panel

Photovoltaikanlagen in Rheinland-Pfalz

Die Nutzung von Photovoltaikanlagen in Rheinland-Pfalz wird immer beliebter. Die Gründe dafür liegen in der effektiven Möglichkeit, sich durch Solar gegen steigende Strompreise abzusichern und gleichzeitig einen positiven Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Vor dem Hintergrund der Entwicklungen in der Energiepolitik und der anhaltenden Preissteigerungen für Netzstrom wird die Entscheidung für Solarenergie zunehmend wirtschaftlich attraktiv.

Die Investition in eine Photovoltaikanlage in Rheinland-Pfalz lohnt sich aus mehreren Gründen: Seit 2022 haben sich die Strompreise in Deutschland stark verändert, wobei der Höchststand im November 2023 bei 45 Cent pro kWh lag. Auch wenn die Preise inzwischen leicht gesunken sind, bleibt der Eigenverbrauch von selbst erzeugtem Strom aus Solareine kostengünstige und nachhaltige Alternative, insbesondere angesichts der Prognosen, die bis 2030 einen weiteren Anstieg der Strompreise um bis zu 30 % vorhersagen. Dabei kann nicht nur bei den Strompreisen gespart werden. Während die Strompreise weiter gestiegen sind, sind die Kosten für Photovoltaikanlagen sind in den letzten Jahren stark gesunken. Für ein durchschnittliches Einfamilienhaus mit einer 8-kWp-Anlage kann die Investition von etwa 30.000 Euro (ohne Mehrwertsteuer) durch die Einsparungen bei den Stromkosten innerhalb von 20 Jahren ausgeglichen werden. Zudem können Eigenheimbesitzer durch die Einspeisevergütung zusätzlichen Ertrag erzielen.

Nachhaltige Immobilien

Neben diesem Kostenfakor tragen Photovoltaikanlagen erheblich zur Reduktion von CO2-Emissionen bei. Allein in Deutschland wurden im Jahr 2021 etwa 33,6 Millionen Tonnen CO2 durch die Nutzung von Solarenergie eingespart. Eine Photovoltaikanlage produziert innerhalb ihrer Lebensdauer mindestens 11 bis 18 Mal so viel Energie, wie für ihre Herstellung benötigt wurde, und amortisiert sich energetisch bereits nach etwa zwei Jahren.

Die Nachhaltigkeit von Immobilien wird immer wichtiger – von energieeffizientem Bauen bis hin zur Nutzung erneuerbarer Energien wie Solarstrom. Erfahren Sie, wie Sie Ihre Immobilie nachhaltig gestalten, welche Maßnahmen langfristig Kosten und Ressourcen schonen und welche Möglichkeiten es für Förderungen gibt.

Förderungen für Solar in Rheinland-Pfalz

In Rheinland-Pfalz gibt es verschiedene Fördermöglichkeiten für Photovoltaikanlagen, die sowohl den Ausbau erneuerbarer Energien als auch die Nutzung von Strom aus Solar unterstützen. Hier sind die wichtigsten Förderungen im Überblick:

Solar-Speicher-Programm II (geplant für 2024)

In Rheinland-Pfalz wurde die regionale Förderung von Solar über das "Solar-Speicher-Programm" abgewickelt. Im Rahmen dieses Programms wurde die Installation von Photovoltaikanlagen ab 5 kWp in Kombination mit einem Solarspeicher unterstützt. Das Programm, das bis zum 31. Oktober 2021 lief, bot Privathaushalten, Vereinen und Unternehmen eine Förderung von 100 Euro pro kWh Speicherkapazität, mit einer maximalen Förderung von 1.000 Euro pro Anlage. Für das Jahr 2024 ist bereits das Nachfolgeprogramm "Solar-Speicher-Programm II" in Planung, das voraussichtlich ähnliche Förderbedingungen bieten wird, um den weiteren Ausbau von Solarenergie in Rheinland-Pfalz zu fördern.

IBS-Darlehen

Die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) stellt attraktive zinsgünstige Kredite für die Modernisierung von Wohnraum bereit, wobei auch die Integration von Solar förderfähig ist. Die Kredite können durch einen Tilgungszuschuss von bis zu 25 % zusätzlich attraktiv gestaltet werden, wodurch sich die Gesamtrückzahlungssumme deutlich verringert. Die Förderung setzt voraus, dass die energetischen Standards eingehalten und die Solaranlagen durch qualifizierte Fachbetriebe installiert werden.

Kommunale Förderprogramme
  •  
  • Mainz: Erhielt fast zehn Millionen Euro aus dem Kommunalen Investitionsprogramm Klimaschutz und Innovation (KIPKI) und plant damit die Förderung von Solar.
  • Koblenz: Das 500-Dächer-Programm bietet 150 € pro kWp und 70 € pro Modul bei Balkonkraftwerken. In Kombination mit einer Dachbegrünung gibt es einen Zuschuss von 250 €.
  • Pirmasens: Fördert Balkonkraftwerke mit bis zu 325 Watt Leistung mit 75 €, bei Anlagen bis zu 600 Watt sind es 150 €.
  • Landkreis Mayen-Koblenz: Gewährt für Batteriespeicher 150 € pro kWh und einen Zuschuss von 1.500 € für Anlagen bis zu 10 kWp.
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Bundesweite Föderungen von Solar
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  • KfW-Kredit 270: Ein zinsgünstiges Darlehen für die Finanzierung von Photovoltaikanlagen und Stromspeichern. Der Kredit deckt Anschaffungs- und Installationskosten von Solar bis zu 150 Mio. €, zu einem Zinsstartz bei 5,21% ab.
  • Einspeisevergütung: Betreiber erhalten eine Vergütung für den ins Netz eingespeisten Solarstrom. Die Vergütungssätze variieren je nach Anlagengröße und betragen beispielsweise bis zu 8,43 Cent pro kWh bei Anlagen bis 10 kWp.
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Wallbox-Förderung

Einige Energieversorger in Rheinland-Pfalz fördern zudem die Installation von Ladepunkten für Elektrofahrzeuge.

  • Pfalzwerke: Prämie von 250 € für Wallbox-Installationen.
  • Süwag: Bietet 50% Rabatt auf ihre Wallboxmodelle.
  • Mainz: Unterstützt die Installation von Wallboxen mit bis zu 400 € und E-Ladesäulen mit bis zu 600 €.

PV-Anlagen – mit diesen Auswirkungen und Regelungen müssen Vermieter und Immobilienbesitzer rechnen

Mit der zunehmenden Bedeutung von Energie aus Solar in Rheinland-Pfalz müssen Vermieter und Immobilienbesitzer einige wichtige Regelungen und Auswirkungen beachten – insbesondere bezogen auf die Pflicht bei gewerblicher Nutzung und die Auflage “PV-ready” zu bauen oder sanieren.

1. Investitionskosten

Bei der Umsetzung der Solarpflicht in Rheinland-Pfalz müssen Vermieter und Immobilienbesitzer mit Investitionskosten rechnen. 

Preise für PV-Anlagen zur Integration von Solar  variieren je nach Größe, Qualität und spezifischen Anforderungen der Immobilie. Aktuell liegen die Kosten für eine Solaranlage, inklusive Installation, bei durchschnittlich 1.200 bis 1.800 Euro pro kWp. Das bedeutet, dass eine typische Photovoltaikanlage für ein Einfamilienhaus mit einer Leistung von etwa 5 bis 10 kWp zwischen 6.000 und 18.000 Euro kosten kann. Diese Preise beinhalten die Solarmodule, den Wechselrichter und die Installationskosten, wobei zusätzliche Kosten für eventuelle Dachverstärkungen und andere bauliche Maßnahmen berücksichtigt werden müssen.

Auch für die Anforderung an private Neubauten, die "PV-ready" sein müssen, müssen Sie mit Kosten bei Neubau und insbesondere bei Sanierungen rechnen. Die Kosten hierfür resultieren aus der Notwendigkeit, Dachkonstruktionen zu verstärken und bauliche Anpassungen wie Kabelschächte zu berücksichtigen, um die spätere Installation von Solaranlagen zu ermöglichen. Bei Dachsanierungen können zusätzliche Prüfungen und möglicherweise auch Sanierungsmaßnahmen erforderlich sein, insbesondere bei Flachdächern, um die Dichtheit und die korrekte Bauphysik sicherzustellen.

2. Wertsteigerung der Immobilie

Auf der positiven Seite kann die Installation einer Photovoltaikanlage den Wert der Immobilie erhöhen. Solar gilt als moderne und umweltfreundliche Technologie, die das Interesse potenzieller Käufer oder Mieter steigern kann. Immobilien, die ihren Energiebedarf teilweise durch erneuerbare Energien decken, sind auf dem Markt zunehmend gefragt.

3. Betrieb und Wartung

Neben den Anschaffungskosten müssen Vermieter auch die laufenden Betriebskosten und die Wartung der Anlagen berücksichtigen. Photovoltaikanlagen erfordern regelmäßige Inspektionen und Wartungsarbeiten, um ihre Effizienz und Lebensdauer zu gewährleisten. Diese zusätzlichen Aufgaben können entweder selbst übernommen oder an Dienstleister ausgelagert werden, was wiederum mit Kosten verbunden ist.

4. Rechtliche Verpflichtungen

Die Einhaltung der Verpflcihtungen bezüglich Solar ist gesetzlich vorgeschrieben, Verstöße können mit hohen Geldbußen in Höhe von bis zu 50.000€ geahndet werden. Vermieter und Immobilienbesitzer müssen sicherstellen, dass ihre Gebäude den jeweiligen gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Dazu gehört auch die rechtzeitige Installation und Registrierung der Solaranlagen. Demnach ist es besonders wichtig sich über lokale Handhabungen und Veränderungen zu informieren.

5. Mieterhöhungen und Umlage auf Mieter

Eine weitere wichtige Frage für konkret für Vermieter ist, inwieweit die Kosten für die Installation und den Betrieb von Photovoltaikanlagen auf die Mieter umgelegt werden können. Nach geltendem Mietrecht ist es möglich, Modernisierungskosten wie beispielsweise Solar anteilig auf die Mieter umzulegen, was jedoch zu Mietsteigerungen führen kann. Dies kann wiederum die Vermietbarkeit der Immobilie beeinflussen, da höhere Mieten für manche Mieter eine Belastung darstellen.

6. Flexibilität und Ausnahmen

Es gibt allerdings auch Ausnahmen und flexible Regelungen in den Gesetzen, die den Einbau von Photovoltaikanlagen in bestimmten Fällen als nicht erforderlich ansehen. Beispielsweise sind unterirdische Bauten, temporäre Gebäude oder bestimmte wirtschaftliche Unzumutbarkeiten von der Pflicht ausgenommen. Vermieter sollten sich daher genau informieren, ob ihre Immobilie unter diese Ausnahmen fällt.

Solar Panel an einem Balkon angebracht.

Solar auf dem Balkon: Was Sie als Vermieter wissen sollten

Nicht nur auf den Dächern von Häusern, sondern auch in Wohnungen kann Solar genutzt werden. Für Mieter und Bewohner mit begrenztem Platzangebot bieten sogenannte Balkonsolar- oder Steckersolargeräte eine flexible und kostengünstige Möglichkeit, eigenen Solarstrom zu erzeugen. Dabei handelt es sich um kleine Photovoltaikanlagen, die auf Balkonen installiert werden können, um direkt in die Steckdose eingespeisten Solarstrom zu erzeugen. Sie bestehen in der Regel aus Solarmodulen, einem Wechselrichter, der den erzeugten Gleichstrom in Wechselstrom umwandelt, und einem Anschluss für die Steckdose. Die maximale Leistung solcher Anlagen ist meist auf 800 Watt begrenzt, was ausreicht, um einen Teil des täglichen Strombedarfs eines Haushalts zu decken​. Doch was müssen Vermieter wissen, wenn Mieter ein Balkonkraftwerk installieren möchten?

Erlaubnis Anmeldung von Balkonsolar

Grundsätzlich ist die Installation eines Balkonkraftwerks durch Mieter in Deutschland ohne die ausdrückliche Zustimmung des Vermieters zulässig. Dennoch ist eine vorherige Information des Vermieters empfehlenswert, um potenzielle Missverständnisse oder Konflikte zu vermeiden. Es wird dazu geraten eine Zusatzvereinbarung im Mietvertrag abzuschließen. 

Da die Installation eines Balkonkraftwerks in der Regel keine dauerhaften baulichen Veränderungen mit sich bringt, werden seitens der Vermieter in der Praxis selten Einwände erhoben. In bestimmten Fällen kann eine Installation allerdings untersagt werden. Dies gilt beispielsweise für Gebäude, die unter Denkmalschutz stehen und aufgrund dessen Solar auf dem Balkon von der Denkmalschutzbehörde untersagt wird oder spezielle für Bauvorschriften.

Einzutragen sind Balkonkraftwerke grundsätzlich sowohl bei der Bundesnetzagentur als auch im Marktstammdatenregister. Dieser Prozess ist allerdings recht einfach und kann in wenigen Schritten durchgeführt werden:

  1. Anmeldung im MaStR: Der Mieter startet den Anmeldeprozess online über das Marktstammdatenregister-Formular.
  2. Benutzerkonto erstellen: Der Mieter legt ein Benutzerkonto im MaStR an und registriert sich selbst als Administrator der Solaranlage.
  3. Eintragung als Anlagenbetreiber: Anschließend trägt sich der Mieter oder das Unternehmen als Anlagenbetreiber ein. Dabei muss angegeben werden, dass die Anlage zum Eigenverbrauch genutzt wird, indem die Frage nach Zahlungen des Netzbetreibers mit „Nein“ beantwortet wird.

Datenverwaltung: Nach Abschluss des Anmeldeverfahrens kann der Mieter jederzeit auf die MaStR-Startseite zugreifen, um die eingetragenen Daten zu überprüfen oder zu aktualisieren.

Aktuelle Regelungen für Solar auf dem Balkon

Mit dem Inkrafttreten des Solarpakets 1 im Jahr 2024 wurden einige bedeutende Änderungen und Erleichterungen für Balkonkraftwerke eingeführt, die die Installation und den Betrieb solcher Geräte für Mieter und Vermieter bzw. Eigentümer einfacher gestalten.

  • 1

    Anhebung der Leistungsgrenze

    Die maximal zulässige Leistung für Balkonkraftwerke wurde von 600 Watt auf 800 Watt (AC) am Wechselrichter erhöht. Dies ermöglicht eine größere Stromproduktion und steigert somit das Einsparpotenzial. Zusätzlich darf die Modulleistung bis zu 2 kWp betragen, was gerade bei ungünstigen Wetterbedingungen von Vorteil ist.

  • 2

    Vereinfachte Anmeldung

    Die bisher erforderliche Meldepflicht beim Netzbetreiber wurde abgeschafft. Nun ist nur noch die Registrierung im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur notwendig. Diese Maßnahme reduziert den bürokratischen Aufwand erheblich und erleichtert den Zugang zu Balkonkraftwerken.

  • 3

    Duldung rückwärtslaufender Stromzähler

    In älteren Gebäuden, in denen noch Ferraris-Zähler installiert sind, kann es vorkommen, dass diese bei Einspeisung von Solarstrom rückwärts laufen. Das Solarpaket 1 erlaubt nun vorübergehend die Nutzung solcher Zähler, bis diese durch moderne Zweirichtungszähler ersetzt werden. Dies gibt Nutzern mehr Flexibilität und Sicherheit bei der Inbetriebnahme eines Balkonkraftwerks.

Solar auf dem Balkon – Versicherung?

Deutschland gilt als besonders versicherungsfreudiges Land – ob Hausrat-, Haftpflicht- oder Rechtsschutz – es wird sich gegen unterschiedliche Risiken abgesichert. Die Änderungen durch das Solarpaket 1 und die damit verbundene Beliebtheit von Solar auf dem Balkon wirft nun auch hier Fragen nach der richtigen Absicherung auf. Um gegen Schäden durch Unwetter, Diebstahl oder technische Defekte gewappnet zu sein ist es daher ratsam sich mit den Themen Haftung und Risikovorsorge auseinanderzusetzen. Dabei hat der Mieter dafür zu sorgen, dass eine am Balkon angebrachte Anlage einem ausreichenden Versicherungsschutz unterliegt. In den meisten Fällen sind Schäden bereits durch die Hausratsversicherung abgedeckt. EIne Haftpflichtversicherung greift, wenn es zu Schaden durch dritte kommt.

Anders sieht es aus, wenn die Solaranlage an der Hausfassade angebracht ist – in dem Fall hat sich der Vermieter gegen mögliche Schäden durch eine entsprechende Gebäudeversicherung abzusichern. Zudem obliegt Ihnen als Vermieter die Verkehrssicherungspflicht der Immobilie. Demnach stehen Vermieter in der Verantwortung den Mieter darauf hinzuweisen, dessen Versicherungsschutz zu überprüfen und mit dem jeweiligen Versicherer Rücksprache zu halten, ob der Schutz ggf. angepasst werden muss.

Tisch mit Plänen neben einem Solar Panel und Taschenrechner
Umfassender Versicherungsschutz mit A1

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