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Ratgeber Grundsteuer 2025

Was ab 2025 neu ist

Seit dem 1. Januar 2025 wird die Grundsteuer auf Basis des neuen Rechts erhoben. Das bedeutet, dass Wohnungs- und Grundeigentümer nun jährlich nach einem neuen Steuermodell zahlen müssen. Dafür wurde bereits 2022 von Eigentümern die Grundsteuererklärung eingefordert, nach der der Grundbesitz neu bewertet wurde. Es wurden verschiedene neue Modelle für die Grundsteuer eingeführt. Elf Bundesländer, darunter auch Rheinland-Pfalz, haben das Bundesmodell übernommen. Die Steuer wird jetzt nach neuen Kriterien berechnet, die den reellen Immobilienwert besser widerspiegeln soll.

Kleine hölzerne Häuser, Geldstapel und Pflanzenspross vor blauem Hintergrund.

Grundsteuerreform – warum die Reform kam

Der Grund für die Einführung der neuen Grundsteuerreform waren die stark veralteten Grundstückswerte, auf welchen Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer die Grundsteuer bisher berechnet haben. Denn während Grundstücke im Westen nach ihrem Wert im Jahr 1964 berücksichtigt wurden, beruhten die in den ostdeutschen Ländern zugrunde gelegten Werte auf Daten aus dem Jahr 1935. Dies führte dazu, dass gleichartige Grundstücke unterschiedlich behandelt wurden. Nach Meinung des Bundesverfassungsgerichts waren diese steuerlichen Ungleichbehandlungen nicht länger mit dem Grundgesetz zu vereinbaren. Folglich erklärte das Bundesverfassungsgericht im Jahr 2018 das damalige System zur grundsteuerlichen Bewertung als verfassungswidrig. Gemäß der darauffolgenden Entscheidung sollte spätestens bis zum 31. Dezember 2019 eine gesetzliche Neuregelung getroffen werden.

 

Was ist die Grundsteuer

Unter der Grundsteuer wird ein Steuersatz verstanden, welcher auf den Grundbesitz erhoben wird. Dazu zählen Grundstücke einschließlich der Gebäude und darüber hinaus Betriebe der Land- und Forstwirtschaft. Getragen wird die Grundsteuer grundsätzlich von den Eigentümerinnen und Eigentümern und als Bemessungsgrundlage dient in der Regel der Grundstückswert oder der Wert des Grundstücks mitsamt dessen Bebauung. Insofern es sich um eine Vermietung handelt, kann die Grundsteuer über die Betriebskosten auf Mieterinnen und Mieter umgelegt werden.

Die Grundsteuer wird in drei Arten unterteilt:

Grundsteuer A: gilt für land- und forstwirtschaftliche Gebäude

Grundsteuer B: gilt für bebaubare und bebaute Grundstücke, sowie Gebäude

Grundsteuer C: gilt für unbebaute Grundstücke

Die Grundsteuer C wurde eingeführt, um Spekulationen zu verhindern und Chancen für mehr Wohnraum zu schaffen. Durch sie werden unbebaute Grundstücke nun teurer besteuert.

Grundsteuer 2025 berechnen

Die Grundsteuer lässt sich seit 1. Januar 2025 nach folgender Formel berechnen:

Grundsteuerwert x Grundsteuermesszahl x Hebesatz = jährliche Grundsteuer

 

Bis zum 31. Dezember 2024 wurde sie so berechnet:

Einheitswert x Grundsteuermesszahl x Hebesatz = jährliche Grundsteuer

Was bedeutet die Grundsteuerreform für Eigentümer?

Damit der angepasste Grundsteuerwert ermittelt werden kann, bedarf es von Eigentümern bebauter und unbebauter Grundstücke sowie von Betrieben der Land- und Forstwirtschaft die Übermittlung aller zur Feststellung des Grundsteuerwerts erforderlichen Angaben an das jeweils zuständige Finanzamt. Es handelt sich dabei um ausführliche Daten zu dem Objekt, wie bspw. die Eigentumsverhältnisse, die amtliche Fläche und Grundbuchangaben. Um die Grundsteuer zu melden kann man kostenlose Steuerportale nutzen, wie "Mein ELSTER". Die Erklärungen müssen grundlegend immer digital übermittelt werden. Durch die neuen erforderlichen Angaben ist es für die meisten ab 2025 ein Muss, ein Steuerportal zu nutzen, das sie durch die Erklärung führt.

Grundsteuer 2025 in Rheinland-Pfalz?

Um die Integration der neuen Grundsteuer ab 2025 zu erleichtern, bietet das Landesamt für Steuern von Rheinland-Pfalz Anleitungen und Erklärungen für das neue System an. Das umfasst bspw. Klickanleitungen für “Mein ELSTER”, Informationen für verschiedene Grundstücksarten und Beratungen.

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Fragen und Antworten zur Grundsteuer

1. Warum ist die Grundsteuer so wichtig?

Einnahmen, welche durch die Grundsteuer erzielt wurden, werden alleinig den Städten und Gemeinden zugesprochen. Aktuell handelt es sich hierbei um eine Summe von fast 15 Milliarden Euro jährlich. Demnach gilt die Grundsteuer als eine der bedeutendsten Einnahmequellen von Gemeinden, worüber diese Schulen, Kitas, Schwimmbäder oder Büchereien finanzieren. Auch wichtige Investitionen in die örtliche Infrastruktur, wie etwa Straßen, Radwege oder Brücken, werden hierüber gefördert.

2. Was ändert sich durch die Grundsteuerreform?

Einhergehend mit der Reform gibt es Änderungen im Grundsteuer- und Bewertungsgesetz und folglich in weiteren damit zusammenhängenden Vorschriften. Außerdem wird die Grundsteuer unter Beachtung der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts weiterentwickelt. Die Neuerungen sind vom Bundesgesetzgeber in einem Gesetzespaket bestehend aus drei Gesetzen verankert. Hierzu zählen das Gesetz zur Reform des Grundsteuer- und Bewertungsrechts, das Gesetz zur Änderung des Grundsteuergesetzes zur Mobilisierung von baureifen Grundstücken für die Bebauung und das Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 72, 105 und 125b).

3. Was haben Bund und Länder mit der Reform erreicht?

Ziel der Reform ist es, das Gesamtaufkommen der Grundsteuer aus gesamtstaatlicher Ebene verhältnismäßig gleich bleiben zu lassen. Für Städte und Gemeinden soll die Grundsteuer also weiterhin als essenzielle Einnahmequelle fungieren, während Bürgerinnen und Bürger jedoch insgesamt nicht weiter belastet werden sollen. Für eine gerechte Gestaltung der Grundsteuer wird sich bei der Bewertung im Bundesmodell am Wert einer Immobilie orientiert. Dem folgend wird künftig auch dazwischen unterschieden, ob eine Wohnung oder ein Haus in einer attraktiven oder weniger begehrten Wohngegend stehen und in ähnlicher Weise in welcher Art eines strukturellen Wirtschaftsraumes ein Gewerbebetrieb angesiedelt ist. Darüber hinaus werden Objekte des sozialen Wohnungsbaus, kommunale und gemeinnützige Wohnungsbaugesellschaften sowie Wohnungsgenossenschaften unter gewissen Bedingungen durch einen Abschlag auf die Steuermesszahl bei der Grundsteuer begünstigt. Dies stellt sicher, dass Wohnen weiterhin bezahlbar bleibt.

4. Was ist die neue Grundsteuer C?

Besonders Ballungsgebiete leiden unter einem starken Wohnungsmangel. Die damit zusammenhängende Entwicklung der Grundstückswerte wird zunehmend dafür genutzt, baureife Grundstücke als Spekulationsobjekt zu halten. So werden Grundstücke nur teils aufgekauft, damit eine Wertsteigerung abgewartet und eine gewinnbringende Veräußerung anschließend getätigt werden kann. Das Vorgehen führt dazu, dass dringend benötigter Wohnraum nicht entstehen kann. Die Reform der Grundsteuer 2025 geht auch dieses Problem an, in dem Gemeinden für baureife, aber unbebaute Grundstücke zukünftig einen höheren Hebesatz festlegen können, falls die Grundstücken nicht bebaut werden. Die Grundsteuer C impliziert somit eine verteuerte Spekulation und bietet dadurch finanzielle Anreize zur tatsächlichen Schaffung von Wohnraum auf baureifen Grundstücken.

5. Welche Daten werden für die Grundsteuer-Erklärung benötigt?

Nachstehend haben wir die wichtigsten Daten für Sie zusammengetragen. Hierbei sollten Sie allerdings die für das jeweilige Bundesland getroffenen Regelungen unbedingt beachten. Meist notwendig sind jedoch:

  • Einheitswert-Aktenzeichen/Steuernummer
  • zuständiges Finanzamt
  • Art der wirtschaftlichen Einheit: unbebaut, bebaut oder Betrieb der Land- und Forstwirtschaft
  • Lage des Grundstücks: Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort
  • Gemarkung
  • Grundbuchblatt 7/9
  • Flur
  • Flurstück Zähler/Nenner
  • Fläche in qm
  • Eigentümer
  • Grundstücksart: unbebaut, Wohngrundstück (Einfamilienhaus, Zweifamilienhaus, Mietwohngrundstück, Wohneigentum), Nichtwohngrundstück (z. B. Geschäftsgrundstück, gemischt genutztes Grundstück)
  • Bodenrichtwert
  • Baujahr des Gebäudes
  • ggf. Jahr der Kernsanierung
  • ggf. Abbruchverpflichtung
  • Anzahl Garagen-/Tiefgaragenplätze
  • Wohn-/Nutzfläche
  • bei neu begründetem Wohnungseigentum: Datum des Antrags auf Neueintragung

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