Wenn Sie Ihr Eigenheim verrentnen, gelten die erhaltenen Ratenzahlungen gemäß §22 des Einkommenssteuergesetzes als sonstige Einnahmen und sind damit einkommensteuerpflichtig. Der Anteil, der versteuert werden muss, hängt dabei von Ihrem Alter bei Vertragsabschluss ab. Je älter Sie sind, desto geringer ist der zu versteuernde Anteil. Beispielsweise liegt der zu versteuernde Anteil für einen 60-jährigen Verkäufer bei etwa 22 %. Diese gestaffelte Versteuerung sorgt dafür, dass die Belastung im Alter möglichst gering bleibt.