Das Grundbuch ist ein amtliches Verzeichnis aller Grundstücke, die in einem Gemeindebezirk liegen. Es gibt Auskunft über die Rechtsverhältnisse, der dort eingetragenen Grundstücke. Generell gibt es verschiedene Arten von Grundbüchern, beispielsweise das Wohnungsgrundbuch, Teileigentumsgrundbuch und das Erbbaugrundbuch.
Es ist in verschiedene Einheiten geteilt:
-Aufschrift: In diesem Abschnitt sind das zuständige Amtsgericht, der Grundbuchbezirk, der Band sowie die fortlaufende Blattnummer des Grundbuchs vermerkt. Zusätzlich sind auch die Schließungs- und Umschreibungsvermerke zu finden.
-Bestandverzeichnis: Hier finden Sie die genauen Lagebezeichnungen des Grundstücks, die Flurstücksnummer, die Flurnummer, die Gemarkung und die Größenangabe in Hektar oder Quadratmeter.
-Abteilung 1: In dieser Sparte ist der Eigentümer oder Erbbauberechtigte genannt. Man erhält Auskunft über Ihre jeweiligen Anteile und über Ihr Gemeinschafts- bzw. Gesellschaftsverhältnis.
-Abteilung 2: Hier sind alle Lasten und Beschränkungen genannt. Lasten können zum Beispiel Erbbaurechte, Nutzungsrechte, Reallasten, Vorkaufsrechte oder Nießbrauchsrechte sein. Mit Beschränkungen sind Zwangsversteigerungs- oder Insolvenzvermerke gemeint.
-Abteilung 3: Hier werden alle Grundpfandrechte wie Hypotheken, Grund- oder Rentenschulden und Pfandrechte erfasst.