Schnellkontakt

Immobilienbewertung

Ratgeber: Heizregeln ab 2024

Ab 2024 soll es neue Heizregeln geben. Das hat die Bundesregierung im ersten Quartal dieses Jahres entschieden. Die Vorgabe für die neuen Heizregeln ab 2024 lautet, dass jede Heizung, welche neu in ein bestehendes oder neu gebautes Gebäude eingebaut wird, zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden soll.

 Hinzu kommt eine Wärmepumpen-Offensive, welche vorsieht, in sowohl Industrie und Handwerk als auch Privathaushalten über 20 Jahre alte Heizungsanlagen auszutauschen. Wenngleich damit kein Verbot für eine Gasheizung einhergeht, müssen sich insbesondere die Eigentümer im Zuge der neuen Heizregeln ab 2024 auf Veränderungen einstellen und sollten sich vorab ausreichend über das Thema informieren.

Wir haben nachfolgend die wichtigsten Informationen für Sie zusammengetragen.

Welche Alternativen gibt es?

Hinsichtlich der neuen Heizregeln ab 2024 schreibt die Bundesregierung der Wärmepumpe eine Schlüsselrolle zu. Mit dieser Heizart lässt sich die neue Vorgabe problemlos erfüllen, da die Wärmepumpe bis zu 100 Prozent erneuerbar sein kann. Problematisch wird es jedoch in vielen Altbauten, in denen eine Gas- oder Ölheizung nicht so einfach durch eine Wärmepumpe ersetzt werden kann. Als Möglichkeit verbleibt hier nur eine mehr oder weniger aufwendige Sanierung oder aber der Rückgriff auf Alternativen, falls diese es strukturbedingt ermöglichen.

Dahingehend erhalten Sie von uns nachfolgend einen Überblick über mögliche Alternativen im Rahmen der neuen Heizregeln ab 2024.

Hybridheizungen

Bei dieser Heizart werden mehrere Heiztechnologien verbaut. Dabei handelt es sich meist um eine Kombination aus Wärmepumpe, Solarthermie, Infrarotheizung, Pellet- und Holzheizung oder Brennstoffzellen mit einem fossilen Heizsystem, z. B. Erdgas oder -öl. Der Anteil verbrauchter Wärme aus den fossilen Brennstoffen darf hierbei jedoch zu maximal 35 Prozent aus fossilen Brennstoffen stammen. 

Diese Art zu Heizen im Hinblick auf die neuen Heizregeln ab 2024 birgt den Vorteil, dass sie sich aufgrund der Anpassungsfähigkeit auf die jeweilige Situation für fast jeden Gebäudetypen eignet. Darüber hinaus ist der Betrieb von Hybridheizungen besonders effizient und garantiert eine hohe Versorgungssicherheit. Höhere Anschaffungskosten sowie ein Mehr an benötigtem Platz erweisen sich bei der Nutzung von Hybridheizungen jedoch als Nachteil, wobei Ersteres mittels einer Förderung kompensiert werden.  

Wärmepumpe

Im Hinblick auf die neuen Heizregeln ab 2024 ist auch die Wärmepumpe eine optimale Alternative, um die 65-Prozent-Regel einzuhalten. Im Neubau ist diese Heizung inzwischen Standard, aber auch für viele Bestandsgebäude eine nachhaltige Lösung. Bei einer Wärmepumpe wird Sonnenenergie, die in der Umgebung in Luft, Erde und Wasser ( auch bezeichnet als Umgebungswärme) gespeichert ist, genutzt und dann mit Hilfe von Strom in Heizwärme umgewandelt. Die Wärme dieser Heizart kann bis zu 100 Prozent erneuerbar sein. 

Demnach sind nicht nur die gute CO2-Bilanz, sondern auch die geringen Kosten für Betrieb und Effizienz große Vorteile dieser Heizungsalternative hinsichtlich der neuen Heizregeln ab 2024. Zu rechnen ist jedoch mit höheren Anschaffungskosten verglichen zu einer üblichen Gasheizung und im Winter mit evtl. steigende Kosten. Wobei der Einfluss der Außentemperatur auf den Verbrauch von der Art der Wärmepumpe abhängt.

Heizen mit Holz

Eine weitere Alternative für ein mögliches Heizsystem im Zuge der neuen Heizregeln ab 2024 ist das Heizen mit einer Biomasseheizung, die mit Holzpellets, Hackschnitzeln oder Holzscheiten befeuert wird. In diese Kategorie zählt laut des Konzepts des Ministeriums weiterhin der Einbau von Stromdirektheizungen bzw. Elektroheizungen. 

Zu beachten ist hierbei jedoch, dass diese Heizungen einen gewissen Platz erfordern, die Rohstoffe in ihrer Verfügbarkeit begrenzt sind und mit einem relativ hohen Aufwand zu rechnen ist, da diese Heizung ein selbstständiges Befüllen erfordert. Demgegenüber steht die hohe Vielseitigkeit von Biomasse und CO2-freundlichere Anwendung im Vergleich zum Heizen mit Gas.

Anschluss an die Fernwärme

Obwohl ein Anschluss an die Fernwärme oder an ein Nahwärmenetz zurzeit noch nicht den Anforderungen des geplanten Gesetzes bezüglich der neuen Heizregeln ab 2024 entspricht und noch immer mit fossilen Brennstoffen betrieben wird, liegt in dieser Möglichkeit dennoch eine denkbare alternative Heizart. Das Bau- und Wirtschaftsministerium argumentiert an dieser Stelle, dass die Wärmenetze sukzessive bis 2045 umgestellt und folglich klimaneutral werden.

Gas

Aus dem Konzept der Hybridheizungen geht hervor, dass die neuen Heizregeln ab 2024 noch kein komplettes Verbot von (neuen) Gasheizungen bedeuten. Eigentümer sollten jedoch beachten, dass im Falle des Heizens mit einer Gastherme zu mindestens 65 Prozent mit grünen Gasen (z. B. Biomethan oder grüner Wasserstoff) geheizt werden soll. Dahingehend ist laut den Ministerien ein hoher Preisanstieg für grüne Gase zu erwarten infolge der mittel- bis langfristig steigenden Nachfrage in anderen Sektoren. 

A1 Abendschein Ratgeber

Informieren Sie sich anhand unserer weiteren Ratgeber rund um alle Themenbereiche Ihrer Immobilie!

Förderanträge vor Start

Wenngleich die neuen Heizregeln ab 2024 neue Kosten seitens der Eigentümer verursachen könnten, gibt es Förderungen von Bund und Ländern, mit denen sich potenziell Betroffene in jedem Fall auseinander setzen sollten. Denn mittlerweile ist ein Wechsel auf Erneuerbare Energien zum Heizen Gegenstand verschiedener landesweiter Förderprogramme.

Besonders erwähnenswert ist hier die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), die frühere Förderprogramme zur Förderung von Energieeffizienz und erneuerbaren Energien im Gebäudebereich zusammenfasst. Die BEG fördert u.a. die Optimierung bestehender Heizungsanlagen, den Einsatz neuer Heizungsanlagen oder auch Maßnahmen an der Gebäudehülle und stellt somit einen attraktiven Fördergeber für Betroffene im Zuge der neuen Heizregeln ab 2024 dar. Bspw. werden von der BEG folgende Anlagen zum entsprechenden Prozentsatz gefördert:

  • Solarkollektoranlagen (bis zu 25%)

  • Biomasseheizungen (bis zu 40%)

  • Wärmepumpen (bis zu 35%)

  • Innovative Heiztechnik auf Basis erneuerbaren Energien

  • Erneuerbare Energien-Hybridheizungen (EE-Hybride)

  • Gebäudenetz und Anschluss an ein Gebäudenetz oder Wärmenetz

  • Maßnahmen zur Visualisierung des Ertrags Erneuerbarer Energien

 

Doch nicht nur Neuinstallationen werden gefördert, sondern auch die Optimierung bereits bestehende Heizsysteme. Genauere Informationen können hierzu auf der Website des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle nachgelesen werden. Darüber hinaus sollten sich Eigentümer in Vorbereitung auf die neuen Heizregeln ab 2024 auch mit den individuellen Förderungen ihrer Länder, Kommunen oder lokalen Energieversorger entsprechend der Region auseinandersetzen. 

Was das für Eigentümer heißt

Die Neuerungen hinsichtlich der Heizregeln ab 2024 können in vielen Fällen mit merklich höheren Kosten für Eigentümer verbunden sein. Hinzu kommt ein Mehraufwand, denn nicht jedes Gebäude hat die gleichen Voraussetzungen und beansprucht unterschiedlich viel Energie. Für Eigentümer bedeutet das, dass sie individuell ausmessen und ausrechnen müssen, wie die 65-Prozent-Vorgabe der neuen Heizregeln ab 2024 umgesetzt und erreicht werden kann. 

 

Aktuell heißt es jedoch noch abwarten. Denn einen klaren Plan der Umsetzung gibt es seitens der Bundesregierung derzeit noch nicht. Klar ist, dass es auch weiterhin noch Ausnahmen geben wird, da vor allem im ländlichen Raum strukturbedingt oft nur Ölheizungen als finanzierbare Wärmeerzeugung in Betracht kommen. In jedem Fall ist aber mit gesetzlichen Neuerungen im Zuge der neuen Heizregeln ab 2024 zu rechnen, die den Einbau von Ölheizungen nicht mehr erlauben – zumindest in Gebäuden, in denen eine klimafreundlichere Wärmeerzeugung möglich ist. 

 

A1 Abendschein Immobilien berät Sie zur Immobilie im Alter

Für welche Möglichkeit Sie sich auch entscheiden - A1 Abendschein Immobilien ist der zuverlässige Partner an Ihrer Seite. In Landau und der Südpfalz kennen wir den Immobilienmarkt wie unsere Westentasche und informieren Sie gerne zu allen Details rund um Ihre Immobilie. Dabei profitieren Sie von:

  • mehr als 30 Jahre Markterfahrung
  • grafische Grundrissaufbereitung
  • kostenlose und marktgerechte Wertermittlung
  • professionelle Fotos und virtuelle Rundgänge
  • Premium-Platzierung bei Online-Portalen
  • Überprüfung Ihrer Kaufverträge

A1 Abendschein Leistungen

 

Sie wollen die bestmögliche Beratung rund um Ihre Immobilie? Informieren Sie sich jetzt über unser umfassendes Leistungspaket.

Kontaktieren Sie uns

Als erster und aktuell einziger Immobilienmakler für Wohnimmobilien und Gewerbeimmobilien hat A1 Abendschein Immobilien, eine Marke der Muhlert Immobilien GmbH seine sämtlichen Prozesse rund um den Immobilienerwerb und Immobilienverkauf sowie sein internes Qualitätsmanagementsystem vom TÜV Süd nach den höchsten Normen der ISO 9001:2008 prüfen und auditieren lassen und erhielt das TÜV Zertifikat ohne Beanstandung.

Wir freuen uns über Ihr Vertrauen und beweisen Ihnen gerne unsere Leistungsmöglichkeiten rund um Ihre Immobilie

Erwarten Sie das Beste.

form