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Ratgeber Grundsteuer 2022

Kleine hölzerne Häuser, Geldstapel und Pflanzenspross vor blauem Hintergrund.

Grundsteuerreform – warum die Reform kam

Der Grund für die Einführung der neuen Grundsteuerreform waren die stark veralteten Grundstückswerte, auf welchen Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer die Grundsteuer bisher berechnet haben. Denn während Grundstücke im Westen nach ihrem Wert im Jahr 1964 berücksichtigt wurden, beruhten die in den ostdeutschen Ländern zugrunde gelegten Werte auf Daten aus dem Jahr 1935. Dies führte dazu, dass gleichartige Grundstücke unterschiedlich behandelt wurden. Nach Meinung des Bundesverfassungsgerichts waren diese steuerlichen Ungleichbehandlungen nicht länger mit dem Grundgesetz zu vereinbaren. Folglich erklärte das Bundesverfassungsgericht im Jahr 2018 das damalige System zur grundsteuerlichen Bewertung als verfassungswidrig. Gemäß der darauffolgenden Entscheidung sollte spätestens bis zum 31. Dezember 2019 eine gesetzliche Neuregelung getroffen werden.

Nach aktuellem Stand kann die Grundsteuer in ihrer jetzigen Form noch übergangsweise bis zum 31. Dezember 2024 weiter erhoben werden. Die Grundsteuer auf Basis des neuen Rechts wird ab dem 1. Januar 2025 erhoben. 

Was ist die Grundsteuer

Unter der Grundsteuer wird ein Steuersatz verstanden, welcher auf den Grundbesitz erhoben wird. Dazu zählen Grundstücke einschließlich der Gebäude und darüber hinaus Betriebe der Land- und Forstwirtschaft. Getragen wird die Grundsteuer grundsätzlich von den Eigentümerinnen und Eigentümern und als Bemessungsgrundlage dient in der Regel der Grundstückswert oder der Wert des Grundstücks mitsamt dessen Bebauung. Insofern es sich um eine Vermietung handelt, kann die Grundsteuer über die Betriebskosten auf Mieterinnen und Mieter umgelegt werden.

Grundsteuer berechnen

Die Grundsteuer lässt sich nach folgender Formel berechnen:  Einheitswert x Grundsteuermesszahl x Hebesatz = jährliche Grundsteuer

 

Was bedeutet die Grundsteuerreform für Eigentümer?

Damit der angepasste Grundsteuerwert ermittelt werden kann, bedarf es von Eigentümern bebauter und unbebauter Grundstücke sowie von Betrieben der Land- und Forstwirtschaft die Übermittlung aller zur Feststellung des Grundsteuerwerts erforderlichen Angaben an das jeweils zuständige Finanzamt. Es handelt sich dabei um nur wenige Daten, wie bspw. die amtliche Fläche des Grundstücks, die Wohn-/Nutzfläche, das Baujahr und der Bodenrichtwert.

Grundsteuer melden: Die Übermittlung der Erklärungen zur Feststellung der Grundsteuerwerte (auch Grundsteuerbescheide) wird elektronisch abgewickelt und kann kostenlos ab dem 1. Juli 2022 über das Steuerportal „MeinELSTER“ erfolgen. Gleichermaßen kann die Übermittlung der Erklärungen über eine Drittsoftware erfolgen. Wenngleich die Frist zur Abgabe der Feststellungserklärung am 31. Oktober 2022 endet, ist die Grundsteuer nach neuem Recht jedoch erst ab dem Jahr 2025 zu zahlen. Diesbezüglich werden die Städte und Gemeinden gesonderte Zahlungsaufforderungen versenden. Unterdessen wird die Grundsteuer nach bisherigem Recht und der darauf basierenden Bemessungsgrundlage berechnet.

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Grundsteuer in Rheinland-Pfalz?

In Rheinland-Pfalz sind von der Erklärungsabgabe etwa 2,5 Millionen wirtschaftlich Einheiten betroffen. Unterstützt werden die Eigentümerinnen und Eigentümer dieses Bundeslandes durch ein Informationsschreiben der rheinland-pfälzischen Steuerverwaltung. Die Zusendung enthält ein Datenstammblatt, in welchem bereits erklärungsrelevante Geobasisdaten zum jeweiligen Grundbesitz sowie Informationen zum Ausfüllen der Erklärung beigefügt sind. Außerdem bietet die Finanzverwaltung eine Broschüre für alle Betroffenen an, welche die wichtigsten Fragen zum Feststellungsverfahren thematisiert.

Fragen und Antworten zur Grundsteuer

1. Warum ist die Steuer so wichtig?

Einnahmen, welche durch die Grundsteuer erzielt wurden, werden alleinig den Städten und Gemeinden zugesprochen. Aktuell handelt es sich hierbei um eine Summe von fast 15 Milliarden Euro jährlich. Demnach gilt die Grundsteuer als eine der bedeutendsten Einnahmequellen von Gemeinden, worüber diese Schulen, Kitas, Schwimmbäder oder Büchereien finanzieren. Auch wichtige Investitionen in die örtliche Infrastruktur, wie etwa Straßen, Radwege oder Brücken, werden hierüber gefördert.

2. Was ändert sich durch die Grundsteuerreform?

Einhergehend mit der Reform gibt es Änderungen im Grundsteuer- und Bewertungsgesetz und folglich in weiteren damit zusammenhängenden Vorschriften. Außerdem wird die Grundsteuer unter Beachtung der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts weiterentwickelt. Die Neuerungen sind vom Bundesgesetzgeber in einem Gesetzespaket bestehend aus drei Gesetzen verankert. Hierzu zählen das Gesetz zur Reform des Grundsteuer- und Bewertungsrechts, das Gesetz zur Änderung des Grundsteuergesetzes zur Mobilisierung von baureifen Grundstücken für die Bebauung und das Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 72, 105 und 125b).

3. Was haben Bund und Länder mit der Reform erreicht?

Ziel der Reform ist es, das Gesamtaufkommen der Grundsteuer aus gesamtstaatlicher Ebene verhältnismäßig gleich bleiben zu lassen. Für Städte und Gemeinden soll die Grundsteuer also weiterhin als essenzielle Einnahmequelle fungieren, während Bürgerinnen und Bürger jedoch insgesamt nicht weiter belastet werden sollen. Für eine gerechte Gestaltung der Grundsteuer wird sich bei der Bewertung im Bundesmodell am Wert einer Immobilie orientiert. Dem folgend wird künftig auch dazwischen unterschieden, ob eine Wohnung oder ein Haus in einer attraktiven oder weniger begehrten Wohngegend stehen und in ähnlicher Weise in welcher Art eines strukturellen Wirtschaftsraumes ein Gewerbebetrieb angesiedelt ist. Darüber hinaus werden Objekte des sozialen Wohnungsbaus, kommunale und gemeinnützige Wohnungsbaugesellschaften sowie Wohnungsgenossenschaften unter gewissen Bedingungen durch einen Abschlag auf die Steuermesszahl bei der Grundsteuer begünstigt. Dies stellt sicher, dass Wohnen weiterhin bezahlbar bleibt.

4. Was ist die neue Grundsteuer C?

Besonders Ballungsgebiete leiden unter einem starken Wohnungsmangel. Die damit zusammenhängende Entwicklung der Grundstückswerte wird zunehmend dafür genutzt, baureife Grundstücke als Spekulationsobjekt zu halten. So werden Grundstücke nur teils aufgekauft, damit eine Wertsteigerung abgewartet und eine gewinnbringende Veräußerung anschließend getätigt werden kann. Das Vorgehen führt dazu, dass dringend benötigter Wohnraum nicht entstehen kann. Die Reform der Grundsteuer geht auch dieses Problem an, in dem Gemeinden für baureife, aber unbebaute Grundstücke zukünftig einen höheren Hebesatz festlegen können, falls die Grundstücken nicht bebaut werden. Die Grundsteuer C impliziert somit eine verteuerte Spekulation und bietet dadurch finanzielle Anreize zur tatsächlichen Schaffung von Wohnraum auf baureifen Grundstücken.

5. Welche Daten werden für die Grundsteuer-Erklärung benötigt?

Nachstehend haben wir die wichtigsten Daten für Sie zusammengetragen. Hierbei sollten Sie allerdings die für das jeweilige Bundesland getroffenen Regelungen unbedingt beachten. Meist notwendig sind jedoch:

  • Einheitswert-Aktenzeichen/Steuernummer
  • zuständiges Finanzamt
  • Art der wirtschaftlichen Einheit: unbebaut, bebaut oder Betrieb der Land- und Forstwirtschaft
  • Lage des Grundstücks: Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort
  • Gemarkung
  • Grundbuchblatt 7/9
  • Flur
  • Flurstück Zähler/Nenner
  • Fläche in qm
  • Eigentümer
  • Grundstücksart: unbebaut, Wohngrundstück (Einfamilienhaus, Zweifamilienhaus, Mietwohngrundstück, Wohneigentum), Nichtwohngrundstück (z. B. Geschäftsgrundstück, gemischt genutztes Grundstück)
  • Bodenrichtwert
  • Baujahr des Gebäudes
  • ggf. Jahr der Kernsanierung
  • ggf. Abbruchverpflichtung
  • Anzahl Garagen-/Tiefgaragenplätze
  • Wohn-/Nutzfläche
  • bei neu begründetem Wohnungseigentum: Datum des Antrags auf Neueintragung

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