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Immobilienbewertung

Ratgeber Erbimmobilie – Was Sie jetzt wissen sollten

Eine Immobilie zu erben, ist meist mit einem großen Verlust und vielen Emotionen verbunden. Dennoch müssen schnell wichtige organisatorische und finanzielle Entscheidungen getroffen werden. Neben Formalitäten und steuerrechtlichen Angelegenheiten zählt dazu auch die Frage, was mit der geerbten Immobilie passieren soll.

Die erfahrenen Makler von A1 Abendschein Immobilien kennen sich mit dem Thema Erbimmobilie bestens aus. Sie haben ein Haus oder eine Wohnung in Landau, im Bereich der südlichen Weinstraße oder innerhalb der Metropolregion Rhein-Neckar geerbt? Gern beleuchten wir in einem unverbindlichen & kostenlosen Beratungsgespräch Ihre persönliche Situation und Möglichkeiten. Dabei finden wir für Sie die beste Lösung. Kontaktieren Sie uns online oder rufen Sie einfach an:

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Die ersten Schritte nach dem Erbe einer Immobilie

Eine geerbte Immobilie bringt eine ganze Menge Verantwortung mit sich. Zuerst sollten Sie sich um alle organisatorischen Aufgaben rund um die Erbschaft kümmern. Haben Sie entschieden das Erbe anzunehmen, sollten Sie zuerst das Grundbuch ändern lassen. Stellen Sie dafür beim zugehörigen Amt ein Antrag auf Grundbuchberichtigung. Falls es mehrere Erben gibt, kann auch eine Erbengemeinschaft ins Grundbuch eingetragen werden. Gibt es Streitigkeiten um das Testament oder ist keines vorhanden, dann sollten Sie einen Erbschein beantragen, der Sie als Erben legitimiert.

Falls Sie sich noch unsicher sind, ob Sie das Erbe überhaupt annehmen möchten, können der Blick ins Grundbuch und eine Immobilienbewertung helfen. Treten Sie das Erbe eines Verstorbenen an, so Erben Sie nicht nur seine Besitztümer, wie beispielsweise die Immobilie, sondern auch die Verpflichtungen, die der Verstorbene eingegangen ist. Dazu zählen beispielsweise Kredite. Im Grundbuch sind Grundschulden und Hypotheken, die die Immobilie betreffen bzw. diese als Sicherheit aufführen, vermerkt. Doch auch das Erbe einer verschuldeten Immobilie kann sich lohnen. Mit dem Ergebnis einer professionellen Wertermittlung können Sie beurteilen, ob die Immobilie mehr Wert ist als die zugehörigen Schulden. Lassen Sie sich mit diesem Schritt allerdings nicht zu lange Zeit, die Frist für die Ausschlagung eines Erbes beträgt 6 Wochen, beginnend mit dem Tag an dem Sie von dem Erbe erfahren haben.

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Was ist bei einer Erbengemeinschaft zu beachten?

In vielen Fällen gibt es nicht nur einen Erben, sondern gleich mehrere Personen, die dafür infrage kommen - beispielsweise die Kinder des Verstorbenen. Diese treten dann das Erbe als sogenannte Erbengemeinschaft an und verwalten ab sofort den Nachlass gemeinsam. Eine Erbengemeinschaft macht Entscheidungen etwas komplizierter als im Falle eines Alleinerbes, da alle Vorhaben, die das Erbe betreffen, gemeinsam und einstimmig beschlossen werden müssen.

Nicht immer sind sich alle Erbenden sofort über das weitere Vorgehen einig, da mit einer Erbimmobilie stets auch eine Menge Emotionen einhergehen, die eine friedliche Einigung erschweren können. Um dies zu vermeiden, ist es ratsam, einen neutralen Berater zurate zu ziehen, der als Mediator fungieren und Streitigkeiten schlichten kann. Als Immobilienmakler sind wir bestens vertraut mit dieser Situation und vermitteln in einem unverbindlichen Beratungsgespräch gern zwischen den einzelnen Mitgliedern einer Erbengemeinschaft und zeigen Perspektiven auf.

Ihre Möglichkeiten zum Umgang mit der Erbimmobilie

Sind die ersten Formalitäten rund um die Erbschaft geklärt, steht die Entscheidung an, was mit der geerbten Immobilie passieren soll. Dafür stehen Ihnen mehrere Möglichkeiten offen. Zu beachten ist, dass sich eine Erbengemeinschaft einstimmig einig über das Vorgehen sein muss.

Eigennutzung der geerbten Immobilie

Die Eigennutzung der geerbten Immobilie ist eine ideale Lösung, die sich finanziell lohnen kann. Schließlich ist die eigene Immobilie für viele Menschen ein lang gehegter Traum. Unser Tipp für Sie: Auch, wenn Sie mit der Immobilie wahrscheinlich viele schöne Erinnerungen verbinden und vieles so belassen möchten, wie es ist - verpassen Sie es nicht die Immobilie zu Ihrem Zuhause zu machen. Renovieren Sie, gestalten Sie um, damit Sie sich richtig wohl fühlen.

Bei einer Erbengemeinschaft kann, mit Zustimmung aller anderen Erben, ein Erbe das Haus beziehen und die anderen auszahlen. Um in dieser Situation eine faire Lösung zu finden, ist eine Immobilienbewertung unerlässlich.

Geerbte Immobilie verkaufen

Oftmals passt die geerbte Immobilie nicht zu den eigenen Bedürfnissen oder steht schlicht und ergreifend am falschen Ort. Ist das der Fall, dann ist der Verkauf eine gewinnbringende und einfache Lösung. So sind Sie nicht mehr für die Instandhaltung und Pflege der Immobilie zuständig und sind mit dem Erlös finanziell flexibel. Der Verkauf einer Immobilie bringt viele Herausforderungen mit sich und gehört nicht gerade zu den alltäglichen Dingen. Besonders dann, wenn es sich um ein Erbe handelt, spielen Emotionen eine große Rolle und können die Planung des Verkaufs erschweren. Ein regionaler und erfahrener Immobilienmakler kennt sich bestens mit der Thematik aus und kann Ihnen als Berater unter die Arme greifen.

Bei uns ist Ihre Immobilie in guten Händen! Sie möchten mehr zu unseren Leistungen beim Immobilienverkauf erfahren? Wir freuen uns auf Ihre Nachricht oder Ihren Anruf!

Geerbte Immobilie vermieten

Sie können die Erbimmobilie (noch) nicht beziehen, wollen sich aber auch nicht von ihr trennen? Dann ist die Vermietung ein guter Kompromiss. Dank der Mieteinnahmen generieren Sie ein kleines Nebeneinkommen, das Haus steht nicht leer und wird gepflegt. In der Rolle des Vermieters kommen allerdings gewisse Pflichten auf Sie zu. Dazu zählen zum Beispiel:

  • Instandhaltungspflicht
  • Beseitigung von Mängeln und Schäden
  • Verkehrssicherungspflicht
  • Erstellung der Nebenkostenabrechnung
  • Bereitstellen der Heizung

Auch die Suche nach einem passenden Mieter, das Abschließen von rechtssicheren Mietverträgen und die Abwicklung aller Zahlungsvorgänge gehören dann zu Ihren Pflichten. Gern befassen wir uns mit der Suche nach einem geeigneten Mieter für Ihre Erbimmobilie. In einem unverbindlichen Beratungsgespräch informieren wir Sie gern über unsere attraktiven Leistungen zur Vermietung Ihres Objekts.

Unser Rundum-Service für Ihre geerbte Immobilie

Sie haben eine Immobilie geerbt, leben aber in einer anderen Stadt? Ein Immobilienverkauf aus der Ferne ist ein kompliziertes Unterfangen und ist mit vielen Reisen verbunden. Sie sollten beim Antritt des Erbes, der Immobilienbewertung, für die Erstellung der Verkaufsunterlagen, bei den Besichtigungsterminen und beim Notartermin anwesend sein. Mit einem regionalen, zuverlässigen Makler an Ihrer Seite werden Ihnen nicht nur viele Wege, sondern auch Arbeit abgenommen. Wir erledigen vor Ort alle für Sie anfallenden Aufgaben und regeln die wichtigsten Angelegenheiten des Verkaufs.

Dabei profitieren Sie von:

  • mehr als 30 Jahre Markterfahrung
  • grafische Grundrissaufbereitung
  • kostenlose und marktgerechte Wertermittlung durch Immobiliensachverständige
  • professionelle Fotos, Drohnenaufnahmen und virtuelle Rundgänge
  • Premium-Platzierung bei Online-Portalen
  • Überprüfung Ihrer Kaufverträge

Kontaktieren Sie uns

Als erster und aktuell einziger Immobilienmakler für Wohnimmobilien und Gewerbeimmobilien hat A1 Abendschein Immobilien, eine Marke der Muhlert Immobilien GmbH seine sämtlichen Prozesse rund um den Immobilienerwerb und Immobilienverkauf sowie sein internes Qualitätsmanagementsystem vom TÜV Süd nach den höchsten Normen der ISO 9001:2008 prüfen und auditieren lassen und erhielt das TÜV Zertifikat ohne Beanstandung.

Wir freuen uns über Ihr Vertrauen und beweisen Ihnen gerne unsere Leistungsmöglichkeiten rund um Ihre Immobilie

Erwarten Sie das Beste.

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