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Ratgeber Erbimmobilie – Was Sie jetzt wissen sollten

Eine Immobilie zu erben, ist meist mit einem großen Verlust und vielen Emotionen verbunden. Dennoch müssen schnell wichtige organisatorische und finanzielle Entscheidungen getroffen werden. Neben Formalitäten und steuerrechtlichen Angelegenheiten zählt dazu auch die Frage, was mit der geerbten Immobilie passieren soll.

Die erfahrenen Makler von A1 Abendschein Immobilien kennen sich mit dem Thema Erbimmobilie bestens aus. Sie haben ein Haus oder eine Wohnung in Landau, im Bereich der südlichen Weinstraße oder innerhalb der Metropolregion Rhein-Neckar geerbt? Gern beleuchten wir in einem unverbindlichen & kostenlosen Beratungsgespräch Ihre persönliche Situation und Möglichkeiten. Dabei finden wir für Sie die beste Lösung. Kontaktieren Sie uns online oder rufen Sie einfach an:

Ratgeber
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Die ersten Schritte nach dem Erbe einer Immobilie

Eine geerbte Immobilie bringt eine ganze Menge Verantwortung mit sich. Zuerst sollten Sie sich um alle organisatorischen Aufgaben rund um die Erbschaft kümmern. Haben Sie entschieden das Erbe anzunehmen, sollten Sie zuerst das Grundbuch ändern lassen. Stellen Sie dafür beim zugehörigen Amt ein Antrag auf Grundbuchberichtigung. Falls es mehrere Erben gibt, kann auch eine Erbengemeinschaft ins Grundbuch eingetragen werden. Gibt es Streitigkeiten um das Testament oder ist keines vorhanden, dann sollten Sie einen Erbschein beantragen, der Sie als Erben legitimiert.

Falls Sie sich noch unsicher sind, ob Sie das Erbe überhaupt annehmen möchten, können der Blick ins Grundbuch und eine Immobilienbewertung helfen. Treten Sie das Erbe eines Verstorbenen an, so Erben Sie nicht nur seine Besitztümer, wie beispielsweise die Immobilie, sondern auch die Verpflichtungen, die der Verstorbene eingegangen ist. Dazu zählen beispielsweise Kredite. Im Grundbuch sind Grundschulden und Hypotheken, die die Immobilie betreffen bzw. diese als Sicherheit aufführen, vermerkt. Doch auch das Erbe einer verschuldeten Immobilie kann sich lohnen. Mit dem Ergebnis einer professionellen Wertermittlung können Sie beurteilen, ob die Immobilie mehr Wert ist als die zugehörigen Schulden. Lassen Sie sich mit diesem Schritt allerdings nicht zu lange Zeit, die Frist für die Ausschlagung eines Erbes beträgt 6 Wochen, beginnend mit dem Tag an dem Sie von dem Erbe erfahren haben.

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Was ist bei einer Erbengemeinschaft zu beachten?

In vielen Fällen gibt es nicht nur einen Erben, sondern gleich mehrere Personen, die dafür infrage kommen - beispielsweise die Kinder des Verstorbenen. Diese treten dann das Erbe als sogenannte Erbengemeinschaft an und verwalten ab sofort den Nachlass gemeinsam. Eine Erbengemeinschaft macht Entscheidungen etwas komplizierter als im Falle eines Alleinerbes, da alle Vorhaben, die das Erbe betreffen, gemeinsam und einstimmig beschlossen werden müssen.

Nicht immer sind sich alle Erbenden sofort über das weitere Vorgehen einig, da mit einer Erbimmobilie stets auch eine Menge Emotionen einhergehen, die eine friedliche Einigung erschweren können. Um dies zu vermeiden, ist es ratsam, einen neutralen Berater zurate zu ziehen, der als Mediator fungieren und Streitigkeiten schlichten kann. Als Immobilienmakler sind wir bestens vertraut mit dieser Situation und vermitteln in einem unverbindlichen Beratungsgespräch gern zwischen den einzelnen Mitgliedern einer Erbengemeinschaft und zeigen Perspektiven auf.

Ihre Möglichkeiten zum Umgang mit der Erbimmobilie

Sind die ersten Formalitäten rund um die Erbschaft geklärt, steht die Entscheidung an, was mit der geerbten Immobilie passieren soll. Dafür stehen Ihnen mehrere Möglichkeiten offen. Zu beachten ist, dass sich eine Erbengemeinschaft einstimmig einig über das Vorgehen sein muss.

Eigennutzung der geerbten Immobilie

Die Eigennutzung der geerbten Immobilie ist eine ideale Lösung, die sich finanziell lohnen kann. Schließlich ist die eigene Immobilie für viele Menschen ein lang gehegter Traum. Unser Tipp für Sie: Auch, wenn Sie mit der Immobilie wahrscheinlich viele schöne Erinnerungen verbinden und vieles so belassen möchten, wie es ist - verpassen Sie es nicht die Immobilie zu Ihrem Zuhause zu machen. Renovieren Sie, gestalten Sie um, damit Sie sich richtig wohl fühlen.

Bei einer Erbengemeinschaft kann, mit Zustimmung aller anderen Erben, ein Erbe das Haus beziehen und die anderen auszahlen. Um in dieser Situation eine faire Lösung zu finden, ist eine Immobilienbewertung unerlässlich.

Geerbte Immobilie verkaufen

Oftmals passt die geerbte Immobilie nicht zu den eigenen Bedürfnissen oder steht schlicht und ergreifend am falschen Ort. Ist das der Fall, dann ist der Verkauf eine gewinnbringende und einfache Lösung. So sind Sie nicht mehr für die Instandhaltung und Pflege der Immobilie zuständig und sind mit dem Erlös finanziell flexibel. Der Verkauf einer Immobilie bringt viele Herausforderungen mit sich und gehört nicht gerade zu den alltäglichen Dingen. Besonders dann, wenn es sich um ein Erbe handelt, spielen Emotionen eine große Rolle und können die Planung des Verkaufs erschweren. Ein regionaler und erfahrener Immobilienmakler kennt sich bestens mit der Thematik aus und kann Ihnen als Berater unter die Arme greifen.

Bei uns ist Ihre Immobilie in guten Händen! Sie möchten mehr zu unseren Leistungen beim Immobilienverkauf erfahren? Wir freuen uns auf Ihre Nachricht oder Ihren Anruf!

Geerbte Immobilie vermieten

Sie können die Erbimmobilie (noch) nicht beziehen, wollen sich aber auch nicht von ihr trennen? Dann ist die Vermietung ein guter Kompromiss. Dank der Mieteinnahmen generieren Sie ein kleines Nebeneinkommen, das Haus steht nicht leer und wird gepflegt. In der Rolle des Vermieters kommen allerdings gewisse Pflichten auf Sie zu. Dazu zählen zum Beispiel:

  • Instandhaltungspflicht
  • Beseitigung von Mängeln und Schäden
  • Verkehrssicherungspflicht
  • Erstellung der Nebenkostenabrechnung
  • Bereitstellen der Heizung

Auch die Suche nach einem passenden Mieter, das Abschließen von rechtssicheren Mietverträgen und die Abwicklung aller Zahlungsvorgänge gehören dann zu Ihren Pflichten. Gern befassen wir uns mit der Suche nach einem geeigneten Mieter für Ihre Erbimmobilie. In einem unverbindlichen Beratungsgespräch informieren wir Sie gern über unsere attraktiven Leistungen zur Vermietung Ihres Objekts.

Unser Rundum-Service für Ihre geerbte Immobilie

Sie haben eine Immobilie geerbt, leben aber in einer anderen Stadt? Ein Immobilienverkauf aus der Ferne ist ein kompliziertes Unterfangen und ist mit vielen Reisen verbunden. Sie sollten beim Antritt des Erbes, der Immobilienbewertung, für die Erstellung der Verkaufsunterlagen, bei den Besichtigungsterminen und beim Notartermin anwesend sein. Mit einem regionalen, zuverlässigen Makler an Ihrer Seite werden Ihnen nicht nur viele Wege, sondern auch Arbeit abgenommen. Wir erledigen vor Ort alle für Sie anfallenden Aufgaben und regeln die wichtigsten Angelegenheiten des Verkaufs.

Dabei profitieren Sie von:

  • mehr als 30 Jahre Markterfahrung
  • grafische Grundrissaufbereitung
  • kostenlose und marktgerechte Wertermittlung durch Immobiliensachverständige
  • professionelle Fotos, Drohnenaufnahmen und virtuelle Rundgänge
  • Premium-Platzierung bei Online-Portalen
  • Überprüfung Ihrer Kaufverträge

Kontaktieren Sie uns

Als erster und aktuell einziger Immobilienmakler für Wohnimmobilien und Gewerbeimmobilien hat A1 Abendschein Immobilien, eine Marke der Muhlert Immobilien GmbH seine sämtlichen Prozesse rund um den Immobilienerwerb und Immobilienverkauf sowie sein internes Qualitätsmanagementsystem vom TÜV Süd nach den höchsten Normen der ISO 9001:2008 prüfen und auditieren lassen und erhielt das TÜV Zertifikat ohne Beanstandung.

Wir freuen uns über Ihr Vertrauen und beweisen Ihnen gerne unsere Leistungsmöglichkeiten rund um Ihre Immobilie

Erwarten Sie das Beste.

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Immobilie geerbt und nun?

Wenn eine Immobilie geerbt wird, kommen viele Fragen auf. Was geschieht damit? Welche Möglichkeiten hat man? Wie wird es mit Miterben geregelt? Welche Kosten kommen auf einen zu? Diese und viele weitere Fragen werden in dem Video angesprochen und Möglichkeiten erläutert. Für diese meist überfordernde Situation bieten wir Hilfestellung.


FAQ - Erbengemeinschaft

Was ist eine Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft?

Jeder Miterbe einer Erbengemeinschaft darf eine Auseinandersetzung verlangen. Bei der Auseinandersetzung wird die Gemeinschaft liquidiert z.B. durch den Verkauf von Nachlasswerten, Bedienung von Verbindlichkeiten, Abwicklung des Nachlasses oder Aufteilung der Vermögenswerte untereinander. Die Auseinandersetzung kann nicht verweigert werden, selbst wenn ein Erbe einen wirtschaftlichen Nachteil aus ihr zieht. Wenn ein Erbe die Immobilie nach der Auseinandersetzung erhalten will, muss er sie käuflich erwerben. Es ist allgemein förderlich, wenn die Gemeinschaft einig ist, wie der Besitz liquidiert wird, weil Miterben andernfalls durch eine Teilungsklage ihren Anspruch durchsetzen können.

Was ist eine Feststellungserklärung der Erbengemeinschaft?

Das Finanzamt kann um diese Erklärung bitten, wenn die Gemeinschaft Einnahmen über eine Immobilie erzielt. Die Erklärung soll aufschlüsseln, wie hoch die jeweiligen Einkünfte und Anteile der Erben sind. Das wird dann für die Einkommensteuererklärung genutzt. Um die Feststellungserklärung zu erstellen, muss in der Regel jedes Mitglied der Gemeinschaft die relevanten Formulare ausfüllen und übermitteln. Alle Mitglieder erhalten daraufhin einen Feststellungsbescheid, der die gesammelten Daten wiedergibt. Die Erklärung muss jedes Jahr erfolgen. Um Zeit zu sparen und die Fristen bestmöglich einzuhalten, kann man die Einkommensteuererklärung gemeinsam mit der Feststellungserklärung einreichen.

Wer bekommt bei einer Erbengemeinschaft den Erbschein?

Bei einer Erbengemeinschaft kann man zwischen verschiedenen Arten von Erbscheinen wählen.

Gemeinschaftlicher Erbschein: Hier werden alle Erben und ihre Erbquoten benannt. Ein einzelner Erbe kann den Schein für die Gemeinschaft ausstellen lassen, wenn bekannt ist, dass alle das Erbe angenommen haben.

Quotenloser Erbschein: Wenn die Höhe der Erbteile noch nicht feststeht, aber die Erben bekannt sind, kann dieser Schein beantragt werden. Besonders bei einem komplexen Erbe kann es günstig sein, mit diesem Schein auf die Ermittlung der exakten Erbquoten zu verzichten.

Teilerbschein: Ein einzelner Erbe kann unabhängig von der Gemeinschaft einen Schein für sich und den eigenen Erbteil ausweisen lassen.

Erbscheine werden relevant, wenn man sich gegenüber Dritter nicht anderweitig als Erben ausweisen kann. Ein Testament oder Vollmachtserklärung können diese Aufgabe meistens erfüllen. Ob und wie man einen Erbschein ausstellen lässt, hängt von Einzelfällen ab.

Wer zahlt die Grundsteuer bei der Erbengemeinschaft?

Eine Erbengemeinschaft ist dazu verpflichtet, eine Grundsteuer auf ihre Immobilie zu zahlen. Hierbei gelten die Erben als Gesamtschuldner und die Grundsteuer muss von der Gruppe gesamt gedeckt werden. Es kann eine einzelne Person oder ein Teil der Gemeinschaft zahlen. Für das Finanzamt ist es unerheblich, ob jeder einen Anteil zahlt, solange die Steuer bezahlt wird. Wir empfehlen in der Gemeinschaft frühzeitig einen Plan aufzustellen, wer welchen Anteil zahlt, um die Grundsteuer ohne Streit fristgemäß zu bezahlen. Denn wenn die Zahlung nicht erfüllt wird, sind alle Erben gleichermaßen dafür verantwortlich.

Kann eine Erbengemeinschaft ein Haus verkaufen ohne Erbschein?

Der Erbschein kann im Allgemeinen durch ein notarielles Testament oder eine Vollmacht auf den Todesfall ersetzt werden. Um ein Haus verkaufen zu können, müssen erst die Erben als Besitzer dessen in das Grundbuch eingetragen werden. Auch das kann über ein notarielles Testament, die Vollmacht oder auch ein europäisches Nachlasszeugnis geschehen. Im Übrigen kann der Besitz von Immobilienanteilen unter einem Wert von 3.000 Euro durch ein privates Testament oder einer geschriebenen Erklärung aller Erben im Grundbuch vermerkt werden. Üblicherweise wird diese Grenze aber deutlich überschritten.

Kann man Anteile aus der Erbengemeinschaft verkaufen?

Im Grunde verfügt jeder Erbende die Möglichkeit, den eigenen Erbanteil zu verkaufen. Bei einer Erbengemeinschaft gilt jedoch, dass z.B. alle Teile eines Mehrfamilienhauses allen Erben gehören. Man kann also nicht eine Wohnung des Hauses verkaufen und den Rest der Gemeinschaft überlassen. Wenn man den Anteil verkauft, werden in erster Linie andere Erben oder Investoren mit dem Interesse der Liquidation als Käufer in Frage kommen. Die Miterben erhalten das Vorrecht auf den Verkauf. Sie müssen informiert werden, wenn ein Kaufvertrag abgeschlossen wird und können innerhalb von zwei Monaten als Käufer eintreten.

Kann die Erbengemeinschaft ein Haus vermieten?

Eine Erbengemeinschaft kann ein Haus vermieten, um einen Profit aus der geteilten Immobilie zu ziehen. Dabei gilt es ein paar Regelungen in Bezug auf die Gemeinschaft zu regeln. Der Mietvertrag muss durch alle Erben abgeschlossen werden, nicht von der Gemeinschaft. Ein einzelner Erbe kann als Stellvertretung für die anderen auftreten, mit einer Bevollmächtigung. Wenn die Immobilie vor Antritt des Erbes bereits vermietet wurde, gilt folgende Regelung: “Kauf bricht nicht Miete”. Das bedeutet, dass die bestehenden Mietverträge nicht aufgelöst werden und die Erben automatisch als neue Vermieter gelten.

Wer erbt bei einer Erbengemeinschaft, wenn einer stirbt?

Die Erbengemeinschaft wird bei einem Todesfall unter den Miterben nicht aufgelöst. Stattdessen erhalten dessen Erben auch die Anteile der Erbengemeinschaft. Wenn nur ein einzelner Mensch das Erbe erhält, nimmt dieser die Position in der ursprünglichen Erbengemeinschaft ein. Bei mehreren Erben entsteht wiederum eine neue Erbengemeinschaft, die die Position einnimmt. Eine Erbengemeinschaft als Teil einer Erbengemeinschaft. Diese Verschachtelung kann Entscheidungen deutlich erschweren und es wird deswegen empfohlen, eine Gemeinschaft aufzulösen. Grundsätzlich gilt: je mehr Menschen in einer Erbengemeinschaft sind, desto mehr Interessen werden aufeinander stoßen und Streitigkeiten verursachen.

Weiterführende Links

Ratgeber

How to: Baufinanzierung

Erfahren Sie in unserem Ratgeber, wie Sie bei Ihrer Baufinanzierung optimal vorgehen, welche Schritte wichtig sind und worauf Sie besonders achten sollten.

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