Immobilienbewertung

GZW_Balkonpanels_Einleitung

Die Strompreise steigen und mit ihnen das berechtigte Interesse, eigene Energiekosten zu senken. Gerade jetzt, wo die Sommersonne intensiv scheint, fragen Sie sich vielleicht, wie Sie diese Energie neben neben dem Sonnenbaden auf Ihrem Balkon auch praktisch nutzen können. Ein Balkonkraftwerk könnte die Lösung sein, um Sonnenlicht in Strom umzuwandeln. Was genau steckt dahinter und wie überzeugt man den Vermieter? - A1 Abendschein gibt Antworten.

Was steckt hinter Balkonsolar?

Ein Balkonkraftwerk ist eine kompakte Photovoltaikanlage, ideal für Mietwohnungen. Es wandelt Sonnenlicht in Strom um, der direkt ins häusliche Netz eingespeist wird, wodurch Ihre Stromkosten sinken. Die Montage ist einfach und erfordert keine baulichen Veränderungen, was sie für Vermieter unproblematisch macht. Dank der neuen Gesetzgebung müssen Vermieter die Installation meist zulassen, wodurch Mieter mehr Freiheit bei der Nutzung erneuerbarer Energien erhalten.

Änderung Miet- & Wohneigentumsrecht

Mit dem im Juli 2024 vom Bundestag verabschiedeten Gesetz wird es für Mieter zukünftig einfacher, Balkonsolaranlagen zu installieren. Dank einer Gesetzesänderung im Miet- und Wohnungseigentumsrecht dürfen Vermieter die Installation solcher Anlagen nur noch in seltenen Fällen verweigern, etwa wenn technische Probleme vorliegen. Bisher brauchte es vom Vermieter eine ausdrückliche Genehmigung, eine Zustimmung konnte ohne triftigen Grund verweigert werden – dies ist nun nicht mehr der Fall.

Das Solarpaket 1

Das bereits in Kraft getretene Solarpaket 1, ergänzt diese neue Regelung durch praktische Erleichterungen. Es hebt die zulässige Leistung von Balkonkraftwerken auf 800 Watt an und erlaubt den einfachen Anschluss über herkömmliche Steckdosen. Zudem wurden die Registrierungsanforderungen vereinfacht, was den Zugang zu dieser Technologie für Mieter noch weiter erleichtert.

Das gilt für Vermieter

Auch wenn Mieter seit Juli 2024 das Recht auf die Installation von Balkonkraftwerken haben, behalten Vermieterweiterhin ein Mitspracherecht. Sie können die Art und Weise der Montage beeinflussen, um sicherzustellen, dass die Installation keine Beeinträchtigung der Bausubstanz darstellt und ästhetischen Standards entspricht. Zudem haben Vermieter das Recht, spezifische Bedingungen für die Nutzung der Anlagen zu definieren, um die Sicherheit und das Erscheinungsbild der Immobilie zu wahren. So bleibt ein gewisser Gestaltungsspielraum für Vermieter erhalten.

Balkonsolar_Einigung_Vermiter und Mieter