Für die Aufteilung eines Mehrfamilienhauses in Eigentumswohnungen benötigen Sie eine Abgeschlossenheitsbescheinigung. Jede als abgeschlossen geltende Wohnung muss über einen abschließbaren Zugang, eine Küche und ein Badezimmer verfügen. Sie gilt als Voraussetzung für die Eintragung der Miteigentümer ins Grundbuch und ist ein elementares Dokument für die Begründung des Wohn- und Teileigentums. Unterlagen, die für den Antrag bei der Baubehörde benötigt werden:
- formloser Antrag (Bezeichnung des Grundstücks, Name und Anschrift des Antragsstellers, Unterschrift des Eigentümers)
- aktueller Grundbuchauszug
- Lageplan
- Aufteilungsplan (->Verlinkung zu Aufteilungsplan)