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Immobilienbewertung

A1 Abendschein Immobilien – Ihr Immobilienmakler für die Grundstücksvermietung

Da Grundstücke nicht an Wert verlieren, bilden diese eine optimale Möglichkeit, um Geld relativ risikolos und sicher anzulegen, bspw. im Hinblick auf die Altersvorsorge. Im Zeitraum dazwischen stellt sich für viele Eigentümer, die das Grundstück nicht für Eigennutzung bebauen wollen, jedoch die Frage, was sie mit dem Grundstück machen sollen. Eine Möglichkeit, um sich mit der Wertanlage Grundstück zusätzlich ein regelmäßiges Einkommen zu sichern, findet sich in der Vermietung.

Sind Eigentümer dazu bereit, ihr Grundstück zu vermieten, sollte dieser Schritt gründlich vorbereitet werden. So entscheidet bspw. die Grundstücksart grundlegend über die Nutzung und demnach auch die Zielgruppe der Vermietung. Auch gilt es, alle erforderlichen Dokumente zusammenzutragen und Aspekte der Besteuerung zu beachten. Nachfolgend finden Sie alle wichtigen Informationen, die Sie als Grundstückseigentümer beachten und richtig vorbereiten sollten, damit Sie ihr Grundstück erfolgreich vermieten können.

Die verschiedenen Grundstücksarten

Hinsichtlich der Grundstücksart wird grundlegend zwischen Wohngrundstücken und Gewerbegrundstücken unterschieden. Darüber hinaus gibt es Grundstücke für eine gemischte Nutzung, wie bspw. teilgewerbliche Nutzung, sowie bebaute und unbebaute Grundstücke.

Zu den Arten bebauter Grundstücke zählen:

Mietwohngrundstück

drei oder mehr Wohnungen, mehr als 80 % der Wohn- und Nutzfläche dienen Wohnzwecken, kein Wohnungseigentum

Einfamilienhäuser

eine Wohnung, bei weniger als 50 % Wohnnutzung keine wesentliche Beeinträchtigung der Eigenart als Einfamilienhaus, kein Wohnungseigentum

Zweifamilienhäuser

zwei Wonungen, bei weniger als 50 % WOhnungsnutzung, keine wesentliche Beeinträchtigung der Eigenart als Zweifamilienhaus, kein Wohnungseigentum

Wohnungseigentum

an der Wohnung wurde Wohnungseigentum nach dem Wohnungseigentumsgesetz begründet

Teileigentum

an den Räumen wurde Teileigentum nach dem Wohnungseigentumsgesetz begründet

Geschäftsgrundstücke

mehr als 80 % der Wohn- und Nutzfläche dienen eigenen oder fremden betrieblichen oder öffentlichen Zwecken, kein Teileigentum

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Grundstück vermieten – die richtige Zielgruppe

Da es bei einem Grundstück verschiedene Nutzungsmöglichkeiten gibt, ist die Zielgruppe je nach Grundstücksart sehr unterschiedlich. Grundsätzlich kann ein Grundstückseigentümer ein Grundstück an gewerbliche Mieter oder auch Privatpersonen vermieten.

Die Vermietung des Grundstücks ist dann lohnenswert, falls dieses nicht selber genutzt wird. Da ein Grundstück so gut wie nie an Wert verliert, sondern im Laufe der Zeit an Wert zunimmt, ist es sinnvoll, das Grundstück zunächst zu vermieten und erst später, nachdem es als Wertanlage ausreichend Wert gewonnen hat, zu verkaufen.

Vorteilhaft ist außerdem, dass über die Vermietung eines unbebauten Grundstücks mit relativ wenig Aufwand gutes Einkommen generiert werden kann, da die sonst üblichen Reparaturen bei eine Gebäude wegfallen.

Grundstück vermieten – wichtige Unterlagen

Grundlegend bei der Vermietung eines Grundstücks ist der Mietvertrag. Hat ein Grundstücksbesitzer mit der Intention sein Grundstück zu vermieten einen Makler engagiert, dann übernimmt dieser das Aufsetzen. Der Mietvertrag regelt sowohl auf Vermieter- als auch auf Mieterseite alle Rechten und Pflichten und darüber hinaus Absprachen, die mündlich getroffen wurden. Wichtige Bestandteile des Mietvertrags sind die anfallenden Betriebskosten (z. B. Grundsteuer, Entwässerung, Wasser und öffentliche Lasten), die Kaution, welche der Mieter hinterlegen muss, und Angaben zur Höhe der Miete sowie zur Dauer des Mietverhältnisses.

Wird ein Grundstückseigentümer sein Grundstück vermieten, ist er außerdem dafür verantwortlich, dass vom Grundstück keine Gefahren ausgehen. Jedoch kann diese Verpflichtung auf den Mieter übertragen werden, wie bspw. der Winterdienst.

Notwendige Dokumente vor der Vermietung:

  • Grundbuchauszug
  • Auszug über eventuell eingetragene Lasten auf dem Grundstück
  • Mietvertrag
  • Kopie Personalausweis des Mieters
  • Selbstauskunft des Mieters
  • Unter Umständen Auskunft der SCHUFA
  • Lohnabrechnungen, Arbeitsvertrag

Notwendige Dokumente nach der Vermietung:

  • Nachweis Zahlung der Kaution
  • Unterschriebener Mietvertrag

Grundstück vermieten – was Sie als Vermieter beachten sollten

Immer wieder ist zu beobachten, dass Grundstücksbesitzer im allgemeinen Sprachgebrauch die Vermietung von Grundstücken als Synonym für die Verpachtung verwenden, wenngleich hierbei ein erheblicher Unterschied besteht. Dieser findet sich in der sogenannten Fruchterziehung, d. h. der Erwirtschaftung von Gewinnen. Im Gegensatz zu Mietern dürfen Pächter eines Grundstücks den Grund und Boden zur Fruchterziehung nutzen, bspw. wenn Obst oder Gemüse darauf angebaut wird.

Zu beachten ist außerdem, dass die Mieteinnahmen bei Grundstücksvermietung steuerpflichtig sind und über die Einkommenssteuererklärung versteuert werden müssen. Zu versteuern sind dabei nicht nur die eingenommenen Mieten, sondern auch die Nebenkosten, welche der Mieter an den Vermieter zahlt.

Weiterhin zu berücksichtigen ist, dass auf Grundstücken keine Abschreibung vorgenommen werden kann. Dies ist nur für Gebäude möglich.  

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Als erster und aktuell einziger Immobilienmakler für Wohnimmobilien und Gewerbeimmobilien hat A1 Abendschein Immobilien, eine Marke der Muhlert Immobilien GmbH seine sämtlichen Prozesse rund um den Immobilienerwerb und Immobilienverkauf sowie sein internes Qualitätsmanagementsystem vom TÜV Süd nach den höchsten Normen der ISO 9001:2008 prüfen und auditieren lassen und erhielt das TÜV Zertifikat ohne Beanstandung.

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